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Verfügung nicht beschwerdefähig?
#1
Hi zusammen,

diese Woche kam eine Verfügung, die besagt, dass unsere (Umgangs-)Akte einem anderen Gericht zugesandt wird mit der Bitte um eilige Prüfung, ob das Verfahren nach § 4 FamFG angenommen wird und damit der (kürzlich endlich) anberaumte Anhörungstermin aufgehoben werden kann.

Dagegen haben wir eine Beschwerde geschrieben.

Uns wurde nun kurz mitgeteilt, die Verfügung sei nicht beschwerdefähig. Im nächsten Brief einen Tag später kam die Abladung zum Anhörungstermin, wegen Abgabe des Verfahrens an ein anderes Gericht. Auch diese Abladung scheint wieder nicht beschwerdefähig zu sein, zumindest ist kein Rechtsbehelfsbelehrdings dabei.

Der Beschluss zu Abgabe, der ja nun auch in Kürze eintreffen muss, wäre aber in jedem Fall beschwerdefähig, soweit ich weiß.

Wollen die uns verarschen?

In Prinzip heißt das ja, wir können nicht intervenieren, solange dieser Abgabeprozess andauert, sondern erst, wenn das Verfahren abgegeben ist und der Beschluss dazu vorliegt. Und dann macht es ja kaum Sinn mehr, denn Termin und alles ist damit dann ja futsch.

Gibt es noch irgendeine Handhabe, dies im Rahmen eines Eilantrages oder dergleichen abzuwenden?

Zumindest haben wir nun schonmal eine Fachaufsichtsbeschwerde geschrieben, denn es ist ganz zweifelsfrei, dass die Richterin unsere Stellungnahme zum Abgabeantrag der Gegenseite nicht gelesen hat, und auch den Schrieb sechs Wochen zuvor, in dem wir den Umzug der Antragsgegnerin schon mitteilte, nicht, denn sonst wäre das Verfahren schon früher abgegeben worden und nicht erst ein Anhörungstermin anberaumt worden, der nun ausfällt. Verfahrensfehler?
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#2
Es ist soweit richtig, dass es nicht den Fortgang des Verfahrens verhindert, aber es führt zu einer Verzögerung von mindestens weiteren acht Wochen. Plus weitere sechs, wenn man bedenkt, dass der Abgabegrund dem Gericht bekannt war, BEVOR der Anhörungstermin bestimmt wurde.
Im Hinblick auf das Beschleunigungsgebot und die Tatsache, dass die KM damit unbegrenzt das Verfahren verzögern kann, wenn sie - wie bisher - alle drei Monate umzieht, scheint mir das durchaus relevant.
Im März 2012 haben wir den Antrag eingereicht. Innerhalb von vier Wochen sollte eigentlich ein erster Anhörungstermin stattfinden. Jetzt haben wir Ende August, und vor Ende September, vermutlich eher Ende Oktober ist nun nicht mehr mit einem Termin zu rechnen, womit wir dann 6 MONATE haben, in denen nicht einmal ein erster Termin stattgefunden hat! Dafür liegen nun Akten bei insgesamt drei verschiedenen Gerichten rum...
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#3
Womit ist die Abgabe denn begründet?

Nach FamFG sollte der Wegzug der Kinder keinen Gerichtsstandwechsel mehr begründen.
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#4
was die terminproblematik anbetrifft, so mag das daran liegen, dass die termine zunächst von rechtspflegern verteilt werden. un wenn sich dann der richter die sache ein paar wochen später ansieht,kann wohl sowas dabei herauskommen.

die strategie der km war ja schon bei deinem ersten thread absehbar. aber das kommt eben dabei heraus, wenn man der km jahrelang zeit lässt sich erstens aus dem staub zu machen und zweitens sich gewinnbringende strategien zurecht legen lässt.

Da hilft jetzt kein schimpfen sondern ein gerüttelt maßan geduld und hartnäckigkeit.

kopf hoch!Wink

p.s.: habt ihr denn jetzt mal einen antrag an das entsprechende gericht gestellt, sich zuständig zu erklären?
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#5
@beppo - Seitens des Gerichtes wurde nur festgestellt, es sei verfahrensförderlich, das Verfahren am Wohnort der Kinder zu führen, weil ja auch da dann das Jugendamt zuständig ist. Die Anwältin der KM argumentierte auch nur mit dem Umzug und damit, dass die KM kein Fahrzeug hätte und damit zum Anhörungstermin nicht erscheinen könne.

Ich sehe einfach nicht, was es für einen Unterschied macht, wo das Verfahren letztlich verhandelt wird, also warum es am Wohnort der Kids besser sein sollte.

Wir hatten mit der Verzögerun dagegen argumentiert und zumindest beantragt, dass das Verfahren wenn dann an unseren Wohnort abgegeben wird, damit es nicht in drei Monaten wieder heißt "Leider verzogen".

Wo im FamFG wäre denn zu finden, dass ein Wohnortwechsel keinen Gerichtswechsel mehr begründet?

@ iglu - An das neue Gericht? Nein, noch nicht, denn die Abgabeverfügung ist ja noch gar nicht da. Nur die Termin-Abladung kam schon. Und zu guter Letzt - was soll es bringen? Das jetzt abgebende Gericht hatte sich auch schon zuständig erklärt und es hat einen sch**ß geholfen.

Eine andere Frage ist mir in diesem Zusammenhang noch eingefallen:
Der Beschluss zu Zuständigkeit des (alten) Gerichtes von vor ein paar Wochen kam von einem Richter.
Die Abgabeverfügung nun von einer Richterin.
Ist es üblich, dass während des Verfahrens einfach mal eben der zuständige Richter wechselt?
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#6
http://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__2.html
http://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__3.html
http://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__4.html
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