27-09-2012, 12:22
Nun zurück zur Sache:
Muss ich wirklich dafür sorgen, dass der KU tituliert wird?
Ich meine gelesen zu haben, dass, unabhängig von dem ganzen juristischen Tamtam, auf tatsächlich gezahlten KU abgestellt werden kann.
Muss ich wirklich dafür sorgen, dass der KU tituliert wird?
Ich meine gelesen zu haben, dass, unabhängig von dem ganzen juristischen Tamtam, auf tatsächlich gezahlten KU abgestellt werden kann.
Versprechen kommt von sich versprechen!
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)
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