30-06-2011, 19:59
Bin aus Madagaskar zurück und bekam eine Rückantwort vom Amtsgericht wegen PKH.
Ich hatte dem Amtsgericht u.a. mitgeteilt, wenn ich PKH nachzahlen muss, kann ich mein Umgangsrecht mit unserer Tochter nicht mehr wahrnehmen.
Darauf die Antwort des AG:
In der Familiensache ..../.... wird von der Verpflichtung zur Nachzahlung der der Partei im Wege der Prozesskostenhilfe einstweilen gestundeten Kosten abgesehen.
Fein!
Ich hatte dem Amtsgericht u.a. mitgeteilt, wenn ich PKH nachzahlen muss, kann ich mein Umgangsrecht mit unserer Tochter nicht mehr wahrnehmen.
Darauf die Antwort des AG:
In der Familiensache ..../.... wird von der Verpflichtung zur Nachzahlung der der Partei im Wege der Prozesskostenhilfe einstweilen gestundeten Kosten abgesehen.
Fein!