Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Vater blieben nur 700 Euro
#9
Wenn ich einen Kommentar veröffentlichen will, kommt immer ne Fehlermeldung. Das hier wollte ich bringen:

"Aha, Herr Beamtenrichter Witte, staatsernannt und besoldet auf Stufe R1 plus Familienzuschlag, unkündbar und traumhaft pensionsberechtigt kann das Verhalten nicht nachvollziehen, wenn jemand für viel Arbeit nichts übrig bleibt. Es ist schon klar, dass auch Beamtenstaatsanwälte, die im Gerichtssaal fast schon den Straftatbestand der Beleidigung begehen und Beamtenrichter sich unmöglich vorstellen können, wenn von harter Vollzeitarbeit 700 EUR im Monat bleiben (ALG 2: 650 EUR). Unterhaltspflichtige werden von diesen Rechtsfiguren regelrecht finanziell totgeschlagen.

Jeder, der sich diesem sogenannten "Recht" nicht unterwirft und widersteht, hat meinen höchsten Respekt. "Nichtstun ist besser, als mit vieler Mühe nichts schaffen", so die Die Weisheit von Lao Tse.

Darüber hinaus operiert der Artikel mit grob irreführenden Zahlen: Wenn der pflichtig Gemachte 1800 EUR hat, er 495 EUR Kindesunterhalt zahlen soll, ihm aber nur 700 EUR bleiben, dann muss es da auch noch eine Ex geben, die nochmal dicke 605 EUR abkassiert, wofür auch wieder Beamtenrichter und das sogenannte "Recht" verantwortlich zeichnen.

Die Bewährungsstrafe ist eine ebenso verlogene Angelegenheit, denn die 495 EUR kann er natürlich nicht mehr zahlen, er hat ja keinen Job mehr, sein Lebensbedarf wird von einer Partnerin gedeckt wie zu lesen ist. Das bedeutet, dass der Richter absichtlich im vollen Bewusstsein der Sachlage eine Auflage ausgesprochen hat, die unerfüllbar ist und somit die Bewährung fast automatisch in Wirklichkeit eine Gefängnisstrafe bedeutet. Das kostet den Staat rund 100 EUR pro Tag Haftkosten. Sehr sinnvoll, Herr Richter. Wenigstens hat der Pflichtige keine Probleme mehr, jemals leistungsfähig zu sein: Als vorbestrafter Ex-Häfting werden ihn alle Arbeitgeber sicher mit offenen Armen aufnehmen. Der Herr Beamtenrichter wird das auch noch sagen, er kennt die Realitäten des Lebens ja offenbar ganz genau, der "Experte" fürs Geldverdienen. Alles, was die beiden Hochbesoldeten mit diesem Urteil erreicht haben, ist der für sie wohltuende Gedanke "dem Drückeberger hab ichs aber gegeben", wenn sie mit ihren Karossen aus der Amtsgerichtstiefgarage nach Hause in den Feierabend brausen."
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Vater blieben nur 700 Euro - von Vater - 20-03-2010, 15:30
RE: Vater blieben nur 700 Euro - von ali mente - 20-03-2010, 15:58
RE: Vater blieben nur 700 Euro - von Ralf G. - 20-03-2010, 16:34
RE: Vater blieben nur 700 Euro - von karlma - 20-03-2010, 17:58
RE: Vater blieben nur 700 Euro - von Toter Hund - 20-03-2010, 18:07
RE: Vater blieben nur 700 Euro - von Vater - 20-03-2010, 18:09
RE: Vater blieben nur 700 Euro - von blue - 20-03-2010, 19:07
RE: Vater blieben nur 700 Euro - von Vater - 20-03-2010, 19:15
RE: Vater blieben nur 700 Euro - von p__ - 21-03-2010, 12:02

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste