Trennungsfaq-Forum

Normale Version: Vater blieben nur 700 Euro
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Zitat:Der Zeuge: „Der Angeklagte machte nicht den Eindruck, dass er gerne und bereitwillig zahlt.” Es habe im August 2008 sogar eine Anfrage gegeben. Inhalt: Dass ihm durch Lohnpfändungen von seinen 1800 Euro Einkommen maximal 700 Euro blieben und dass er an Kündigung denke: „Ihm war sehr wohl klar, dass das strafbar ist.”

Ja wirklich unverschämt der Angeklagte, ihm sollen von 3500 brutto - 1800 Euro 2.brutto noch 700 Euro effektives netto bleiben und damit ist er nicht zufrieden. Allein das Denken an Kündigung ist da schon strafbar.

http://www.derwesten.de/staedte/lennesta...43634.html
Zitat:Richter Witte konnte das Verhalten des dreifachen Vaters nicht nachvollziehen: „Eigentlich gab es keinen vernünftigen Grund für Sie, die Arbeit zu kündigen.”

Würden Sie Herr Richter, noch arbeiten, wenn sie statt 5000 netto noch 700 netto haben ?

Zitat:Wegen der Verletzung der Unterhaltspflicht forderte die Staatsanwaltschaft („Weil Sie keine Lust zum Zahlen haben und sich lieber von ihrer Frau aushalten lassen muss jetzt die Allgemeinheit einspringen. Was mit Ihren Kindern ist, ist Ihnen offenbar sch..egal”) eine Bewährungsstrafe von 3 Monaten, die Beiordnung eines Bewährungshelfers, die Zahlung des Unterhaltes für drei Kinder und 100 Stunden gemeinütziger Arbeit für den Arbeitslosen.

Der Richter hat "Recht" :100 Stunden Arbeit und dafür 700 Euro H4 ist sicherlich fairer, als 200 Stunden arbeit im Monat und ebenfalls nur 700 Euro ))
Diese Bewährungsauflagen sind doch gar nicht machbar. Wie soll er denn von H4 den Unterhalt für drei Kinder aufbringen?

Denken die Robenträger, man kann einfach von heute auf morgen wieder das gleiche Gehalt beziehen?

Und was passiert, wenn er nicht zahlen kann weil einfach nichts da ist?
(20-03-2010, 15:58)ali mente schrieb: [ -> ]Denken die Robenträger, ...

das sind Staatsknechte - die lassen sich nicht fürs Denken bezahlen, sondern für das Absitzen von Zeit in der sie dann entsprechende Vorgaben umzusetzen haben.

karlma

Zitat:„Der Angeklagte machte nicht den Eindruck, dass er gerne und bereitwillig zahlt.”

Ich gestehe, ich bin auch schuldig. Kündigen muß ich aber noch.
Darf ich auch mit Kindern basteln?
Denken überlässt man auch den Pferden, die haben grössere Köpfe Tongue

Und alles andere hatten wir auch schon , wenn ich es richtig zitiere :
creatis ex nihilis ? / aus dem nichts etwas Kreieren, wurde auch erwähnt es dem Finanzminister beizubringen Big Grin, denn der müsste sowas drauf haben Smile

Ist schon eine braune Nummer das...Urteil

So long
Der Köter
Hehe gute Kommentare zum Zeitungs-Artikel. Meiner ist auch veröffentlicht.

blue

Auch wenn ich mich vielleicht unbeliebt mache. Mir egal! Tongue
Ein 25-jähriger sollte doch irgendwann mal was von ´ner Lümmeltüte gehört haben. Angel Im Alter von 25 mit drei Kindern sollte er sich dann doch eher nach einer Vasektomie erkundigen. Big Grin
http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/317602

Zitat:Wenn ihr kein Kind haben wollt, müsst schon ihr dafür sorgen, dass ihr keines zeugt - mit einem Kondom oder zumindest mit der freundlichen Anfrage „sag mal, nimmst du eigentlich die Pille?“. Dauert zwei Sekunden und erspart mitunter 30 Jahre Unterhalt.

Oder mitunter auch nicht, weil man angelogen wird. Keine Versicherung würde so ein Risiko eingehen.
lol..ein dummer tipp! ...Wenn Medien und Staat solche Tipps geben, dann kann jedem ein Missgeschick passieren. Weil er eben vor blinder Liebe an die ehrliche Frau geglaubt hat.
Wenn ich einen Kommentar veröffentlichen will, kommt immer ne Fehlermeldung. Das hier wollte ich bringen:

"Aha, Herr Beamtenrichter Witte, staatsernannt und besoldet auf Stufe R1 plus Familienzuschlag, unkündbar und traumhaft pensionsberechtigt kann das Verhalten nicht nachvollziehen, wenn jemand für viel Arbeit nichts übrig bleibt. Es ist schon klar, dass auch Beamtenstaatsanwälte, die im Gerichtssaal fast schon den Straftatbestand der Beleidigung begehen und Beamtenrichter sich unmöglich vorstellen können, wenn von harter Vollzeitarbeit 700 EUR im Monat bleiben (ALG 2: 650 EUR). Unterhaltspflichtige werden von diesen Rechtsfiguren regelrecht finanziell totgeschlagen.

Jeder, der sich diesem sogenannten "Recht" nicht unterwirft und widersteht, hat meinen höchsten Respekt. "Nichtstun ist besser, als mit vieler Mühe nichts schaffen", so die Die Weisheit von Lao Tse.

Darüber hinaus operiert der Artikel mit grob irreführenden Zahlen: Wenn der pflichtig Gemachte 1800 EUR hat, er 495 EUR Kindesunterhalt zahlen soll, ihm aber nur 700 EUR bleiben, dann muss es da auch noch eine Ex geben, die nochmal dicke 605 EUR abkassiert, wofür auch wieder Beamtenrichter und das sogenannte "Recht" verantwortlich zeichnen.

Die Bewährungsstrafe ist eine ebenso verlogene Angelegenheit, denn die 495 EUR kann er natürlich nicht mehr zahlen, er hat ja keinen Job mehr, sein Lebensbedarf wird von einer Partnerin gedeckt wie zu lesen ist. Das bedeutet, dass der Richter absichtlich im vollen Bewusstsein der Sachlage eine Auflage ausgesprochen hat, die unerfüllbar ist und somit die Bewährung fast automatisch in Wirklichkeit eine Gefängnisstrafe bedeutet. Das kostet den Staat rund 100 EUR pro Tag Haftkosten. Sehr sinnvoll, Herr Richter. Wenigstens hat der Pflichtige keine Probleme mehr, jemals leistungsfähig zu sein: Als vorbestrafter Ex-Häfting werden ihn alle Arbeitgeber sicher mit offenen Armen aufnehmen. Der Herr Beamtenrichter wird das auch noch sagen, er kennt die Realitäten des Lebens ja offenbar ganz genau, der "Experte" fürs Geldverdienen. Alles, was die beiden Hochbesoldeten mit diesem Urteil erreicht haben, ist der für sie wohltuende Gedanke "dem Drückeberger hab ichs aber gegeben", wenn sie mit ihren Karossen aus der Amtsgerichtstiefgarage nach Hause in den Feierabend brausen."