02-06-2023, 12:48
Aus der blossen Forderung nach Ehegattenunterhalt lässt sich nicht ablesen, ob das vor Gericht Erfolg hätte. Mögliche Begründungen sind ehebedingte Nachteile, Unmöglichkeit einer 100% Vollzeittätigkeit aufgrund Kinderbetreuung, besondere Vertrauenstatbestände. Welche Begründung sie anführt, wie das unterlegt und belegt ist kann ich dir nicht sagen, das kann nur die Ex. Ich vermute aber, sie wird die Unmöglichkeit einer Vollzeittätigkeit anführen, sagen dass sie nur 80% arbeiten kann, den Rest hättest du aufzufüllen.
Eine zeitliche Begrenzung von Unterhalt aufgrund der Jahreszahl der Ehedauer kannst du vergessen. So etwas gibt es nicht. Es zählt vielmehr die individuelle Situation. Macht man eine Statistik über die Unterhaltsdauer in 100000 Fällen, wird man auf einen rechnerischen Mittelwert kommen. Der könnte durchaus bei einer Drittel der Ehezeit liegen. Was dir aber nichts nutzt und kein Argument für irgendwas ist, das ist nur deskriptiv.
Eine zeitliche Begrenzung von Unterhalt aufgrund der Jahreszahl der Ehedauer kannst du vergessen. So etwas gibt es nicht. Es zählt vielmehr die individuelle Situation. Macht man eine Statistik über die Unterhaltsdauer in 100000 Fällen, wird man auf einen rechnerischen Mittelwert kommen. Der könnte durchaus bei einer Drittel der Ehezeit liegen. Was dir aber nichts nutzt und kein Argument für irgendwas ist, das ist nur deskriptiv.