Trennungsfaq-Forum

Normale Version: Ex fordert nachehelichen Unterhalt
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Hallo zusammen,

nachdem die letzten 1,5 Jahre bis zur Scheidung im Mai alles reibungslos über unsere Anwälte geregelt wurde,
hat mich nun heute doch ein Thema bzw. eine email meiner Ex-Frau erreicht, die es erfordert mich hier anzumelden.

Nachdem wir im Mai geschieden wurden habe ich zum 01.06. keinen Trennungsunterhalt mehr überwiesen (wurde mir vom Anwalt geraten). Natürlich kam dann direkt heute eine email meiner Ex
(von ihr direkt, nicht über ihren Anwalt), dass sie mich auffordert ab dem 01.06. nachehelichen Unterhalt iHv 500 EUR zu überweisen. Mit dem Zusatz, ich solle doch schriftlich bestätigen,
dass wir uns auf 500 EUR monatlich geeinigt haben und falls sie bis 05.06. keine Bestätigung und kein Zahlungseingang erhält, die Sache an ihren Anwalt weitergegeben wird. Zum Glück berunruhigen mich solche "Drohungen" mittlerweile nicht mehr.
Und dass sie es für mich (wie nett hahaha) und für sich selbst vermeiden möchte, dass weitere Anwaltskosten anfallen. Ok, sollten sich Anwaltskosten vermeiden lassen, bin ich natürlich nicht abgeneigt mich mit ihr so zu einigen.

ZDF:
- 2 Kinder (K1 kommt nach den Sommerferien in die 2. Klasse), K2 kommt in die 5. Klasse
- getrennt seit 10/2021, geschieden seit 05/2023
- Trennungsunterhalt bisher knapp 900 EUR
- verheiratet 07/2010 - 05/2023 (knapp 13 Jahre)
- sie war nach der Geburt der beiden Kinder jew. 2 Jahre in Elternzeit
- sie hat nach der Elternzeit jew. 15 Stunden/Woche wieder gearbeitet
- seit K1 ebenfalls in der Schule ist hat sie aufgestockt auf 25 Std./Woche (jew. 5 Vormittage)

Für mich stellt sich die Frage ob sie überhaupt nachehelichen Unterhalt fordern kann? Müsste dies dann nicht Betreuungsunterhalt sein?
Stutzig macht mich, dass sie nun 600 EUR fordert, warum nicht weiterhin 900 EUR. Sie hat auch keine Berechnung beigefügt.
Könnte es sein, dass ich keinen bzw. weniger nachehelichen Unterhalt zahlen muss?
Die Frage ist natürlich, akzeptiere ich das so oder lasse ich es auf eine weitere Klärung zw. Anwälten und Gericht ankommen?
Vor allem hatte ich gelesen, dass der nacheheliche Unterhalt auf ca. 1/3 der Ehezeit (also ca. 4 Jahre begrenzt werden kann). Selbst wenn ich die 600 EUR (was mir viel zu hocherscheint) nun zahle und die Zahlungen nach 4 Jahren einstelle, kommt es vor Gericht, da sie die 4 Jahre Begrenzung nicht akzeptieren wird.
Da K1 1x/Woche Mittagsschule hat und K2 in der weiterführenden Schule 2x/Woche, könnte sie meiner Meinung nach auch ihre Stundenanzahl/Woche aufstocken.

Was meint ihr denn dazu?

Danke euch und Grüße
Peperoni
Aus der blossen Forderung nach Ehegattenunterhalt lässt sich nicht ablesen, ob das vor Gericht Erfolg hätte. Mögliche Begründungen sind ehebedingte Nachteile, Unmöglichkeit einer 100% Vollzeittätigkeit aufgrund Kinderbetreuung, besondere Vertrauenstatbestände. Welche Begründung sie anführt, wie das unterlegt und belegt ist kann ich dir nicht sagen, das kann nur die Ex. Ich vermute aber, sie wird die Unmöglichkeit einer Vollzeittätigkeit anführen, sagen dass sie nur 80% arbeiten kann, den Rest hättest du aufzufüllen.

Eine zeitliche Begrenzung von Unterhalt aufgrund der Jahreszahl der Ehedauer kannst du vergessen. So etwas gibt es nicht. Es zählt vielmehr die individuelle Situation. Macht man eine Statistik über die Unterhaltsdauer in 100000 Fällen, wird man auf einen rechnerischen Mittelwert kommen. Der könnte durchaus bei einer Drittel der Ehezeit liegen. Was dir aber nichts nutzt und kein Argument für irgendwas ist, das ist nur deskriptiv.
Hallo p___,

danke für deine schnelle Antwort. Ich gehe davon aus, dass sie es so, wie von dir beschrieben, aufgrund Kinderbetreuung begründen wird. Deshalb gehe ich davon aus, dass dies vor Gericht durchgeht, oder bist du/ihr anderer Meinung?
Bisher arbeitet sie ca. 65%. Ich sehe hier, aufgrund Mittagsschule der Kinder, durchaus Spielraum für sie die Stunden zu erhöhen. Betreuung inkl. Mittagessen für K1 in der Grundschule zw. Vormittags- u. Nachmittagsunterricht wäre gegeben. K2 hat dann ebenfalls eine Mensa in der neuen Schule.

Wird der nacheheliche Unterhalt identisch dem Trennungsunterhalt berechnet?
(wobei, dann hätte sie ja den gleichen Betrag gefordert, außer sie weiß es nicht besser od. hat falsch gerechnet)

Da ich die Berechnung der Anwälte für den Trennungsunterhalt vorliegen habe und ihre Gehaltsangaben von letztem Jahr ebenfalls, könnte ich es direkt ausrechnen. Und ihr Gehalt dann entsprechend hochrechnen auf 80%. Sie dann damit konfrontieren und eine außergerichtliche Einigung anstreben.

Wäre ja auch zu schön gewesen mit der zeitlichen Begrenzung Smile

Danke vorab.
Peperoni
(02-06-2023, 13:37)peperoni schrieb: [ -> ]Deshalb gehe ich davon aus, dass dies vor Gericht durchgeht, oder bist du/ihr anderer Meinung?

Ich gehe davon aus, dass das absolut unkalkulierbar ist. Welche genaue Betreuungssituation führt sie an? Was führt sie an, um deren Unveränderlichkeit zu konstatieren? Führt sie weitere Punkte an, etwa Besonderheiten der Kinder, Gründe für ihre persönliche Anwesenheit bei einem der Kinder? So kann man jetzt weiter endlos denken kreisen und vermuten. Was könnte sie wohl, was wäre wohl möglich, wie wäre wohl der Richter wenn das so wäre und wie wäre er wenn nicht?

Mach doch das Nächstliegende: Frage sie einfach nach einer Begründung.

Liebe Ex,

bitte begründe deine Forderung nach Ehegattenunterhalt in Höhe von 500 EUR pro Monat dem Grunde und der Höhe nach. Ehegattenunterhalt benötigt einen begründeten Unterhaltstatbestand, solange der nicht akzeptiert ist, wird nicht von einer Einigung ausgegangen.

Höflichst

Dein allerschärfster Peperoni
Hallo p___,

danke nochmals für deinen input. Nachdem ich ihr geschrieben hatte, dass ich gerne die Berechnung haben möchte, hat sie mir diese zugeschickt. Leider nach meinen Recherchen nicht richtig berechnet, zudem hat sie falsche Gehaltsangaben (natürlich nur bei sich weitaus weniger netto haha) berücksichtigt. Auf Basis der mir vorliegenden Abrechnungen von ihr habe ich erneut gerechnet und für sie ein fiktives Einkommen berücksichtigt. Die entsprechenden Links zur Rechtsrechung habe ich ebenfalls beigefügt. Letztendlich hat sie "meine" Berechnung akzeptiert, d.h. ich zahle nun deutlich weniger als die von ihr geforderte Summe.
Das ist für mich so auch ok, da ich gerne dem Stress mit Anwälten/Gericht etc. aus dem Weg gehen möchte.

Grüße Peperoni
Direkte Einigungungen sind immer am besten.

Zu bedenken ist allerdings, dass freiwillige Zahlungen eine eigene Dynamik entwickeln können und für sich gesehen ein Argument sind, Unterhalt höher und länger zu beschliessen. Es heisst dann, dass der hohe Betrag zwar nicht begründet gewesen sei, aber unstrittig gewesen wäre und dass sie die Unterhaltsempfängerin darauf verlassen durfte, dass sie weiter unterstützt wird.

Man sollte deshalb bei Zahlungen nicht Unterhaltszahlungen eingehen (Ausnahme: Das hätte steuerlich genug Vorteile), sondern mehr etwas sachbezogenes, etwa einen Teil der Raten fürs Auto übernehmen. Ausserdem sollte man immer explizit ein maximales Enddatum nachweisbar aussprechen, "längstens bis...".

Denk dran: Du bist der, der freiwillig zahlt, also stellst du die Bedingungen.
sehr gute Hinweise, danke Smile

Dann werde ich mich mal auf die Suche nach einem Beschluss bzgl. der Begrenzung von nachehelichem Unterhalt machen und ihr zusenden. Das ist wohl das Einzige was sie akzeptiert: Beschlüsse von Gerichten.

Bin gespannt und melde mich wieder ;-)