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Vater wider Willen/ Hilfe vom Jugendamt
#57
(21-06-2020, 19:13)Arrico schrieb: Inwieweit zählt die Immobilie als mein Eigentum, wenn wir zum Zeitpunkt des Erwerbs verheiratet waren?

Die Scheidung ist lange durch, an den Eigentumsverhältnissen jetzt ist nichts mehr zu ändern. Die Wohnung den Kindern schenken hat viele Fussangeln, das solltest du auf die Liste setzen falls du bald zu einem Anwalt gehen willst.

Insgesamt ist da noch viel in der Schwebe. Es kann auch sein, dass im ersten Jahr der Betreuungsunterhalt noch niedriger ist. Es kommt drauf an, wie sie das mit dem Elterngeld macht. Teilweise senkt das den Unterhaltsanspruch. Da gibts aber auch blöde Tricks, um das Maximus herauszuholen und trotzdem dich bis zum Selbstbehalt abzukassieren. Möchte ich hier nicht öffentlich schildern. Du kannst dich eh nicht dagegen wehren, wenn sie das macht.
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RE: Vater wider Willen/ Hilfe vom Jugendamt - von p__ - 21-06-2020, 22:21

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