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Gerichtlichen Unterhalts-Titel beenden ohne Abänderungsklage?
#2
Ich verstehe das schon auf Sprachebene nicht. Du hast ein Versäumnisurteil über Unterhalt an der Backe und wärst das gerne los, wenn sich der Unterhalt wegen Wechselmodell ändert? War es so gemeint?

Ein Beschluss, egal ob wegen Säumnis oder sonstwas ist ein Titel. Den können die Eltern im Einverständnis miteinander wie jeden anderen Titel ändern. Das muss wie üblich notariell beuurkundet werden. Dabei ist Bezug zu nehmen auf den abzuändernden Titel (Aktenzeichen, Datum). So eine Änderung macht auch die Beurkundungsstelle des Jugendamts.

Versuche auch, sowas in einem Fallthread zu schildern. Es ist ansonsten unmöglich, nach den nötigen Kontextinformationen zu suchen.
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RE: Gerichtlichen Unterhalts-Titel beenden ohne Abänderungsklage? - von p__ - 23-10-2018, 12:24

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