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Gerichtlichen Unterhalts-Titel beenden ohne Abänderungsklage? - Druckversion

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Gerichtlichen Unterhalts-Titel beenden ohne Abänderungsklage? - Zahlesel_RUS - 23-10-2018

Hallo zusammen,

bei mir geht es um einen Versäumnisurteil.
Kann mann bei der Gerichtsverhandlung wegen dem Umgang mit den Kinder (ich erwarte mindestens 50% Betreuung zu bekommen)
den laufenden Titel zu beenden?
So weit ich weiß, bei dem Güterrichter ohne Abänderungsklage wäre dies möglich.
Sonst, da meine noch-Ehefrau dank Harz4 immer wieder Prozesskostenhilfe bekommt, würde ich sie bitte noch mehr Geld in ihre Anwältintasche zu stopfen und von iherer Seite die Abänderungsklage einzureichen.
Wenn ich in dem Scheidungsprozess Prozesskostenhilfe bekomme, dann kann ich den Antrag selbst stellen, sonst bei den 4 Kindern ist der Streitwert zu hoch.

Dazu habe ich noch eine Frage, berechnet die Richterin dann oder die Anwältin die besondere Aufwendungen wie höhere Wohnkosten, die Kosten der Kinderbetreuung usw.?

Wenn ein Titel doch beendet werden kann, kann es ohne weiteren Titel laufen? Rein Teoretisch könnte ich den Jobcenter meine Unterhaltspflichthöhe berechnen lassen ohne irgendetwas zu bezahlen.


RE: Gerichtlichen Unterhalts-Titel beenden ohne Abänderungsklage? - p__ - 23-10-2018

Ich verstehe das schon auf Sprachebene nicht. Du hast ein Versäumnisurteil über Unterhalt an der Backe und wärst das gerne los, wenn sich der Unterhalt wegen Wechselmodell ändert? War es so gemeint?

Ein Beschluss, egal ob wegen Säumnis oder sonstwas ist ein Titel. Den können die Eltern im Einverständnis miteinander wie jeden anderen Titel ändern. Das muss wie üblich notariell beuurkundet werden. Dabei ist Bezug zu nehmen auf den abzuändernden Titel (Aktenzeichen, Datum). So eine Änderung macht auch die Beurkundungsstelle des Jugendamts.

Versuche auch, sowas in einem Fallthread zu schildern. Es ist ansonsten unmöglich, nach den nötigen Kontextinformationen zu suchen.


RE: Gerichtlichen Unterhalts-Titel beenden ohne Abänderungsklage? - Zahlesel_RUS - 23-10-2018

Danke!
du hast mich richtig verstanden.
Also es geht ohne Anwalt und Gericht und dazugehörigen Kosten