18-10-2016, 08:20
(17-10-2016, 22:37)p__ schrieb: Es ist bereits gelungen, andere Körperzellen zur Befruchtung zu verwenden.
Das eröffnet ja ganz interessante Perspektiven - zumindest juristisch.
Wenn da also so eine Lesbe aus einer Hautschuppe von mir ein Kind züchtet - wie ist dann das mit der Vaterschaft?
Liegt da nicht gar ein Straftatbestand nach §177 StGB ("nein heißt nein") vor? Schliesslich wurde ich ja zum Spender einer Hautschuppe wider Willen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1