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Unterhalt ab 18 / konkreter Fall / Interessenkollision
#3
Da ist kein Konflikt. Der Anwalt vertritt beide Kinder. Die haben keine sich widersprechenden Interessen. Dass das eine Kind minderjährig ist, ändert nichts daran.
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RE: Unterhalt ab 18 / konkreter Fall / Interessenkollision - von p__ - 12-09-2016, 09:07

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