21-12-2014, 23:57
(21-12-2014, 23:16)Das Nerdliche Orakel schrieb: ... Beim Aufstocken gilt über den Daumen: die ersten 100 Euro des Arbeitslohnes darf man behalten, von den nächsten 700 Euro darf man ein Fünftel behalten, vom Rest darf man ein Zehntel behalten. Wenn die Alleinerziehende 1100 Euro Lohn bekommt, ist ihr Bedarf etwa 270 Euro höher, also nicht knapp 1200 Euro, sondern gut 1400 Euro.Danke soweit.
Ihr Bedarf ist 270 € höher? Heißt? Wegen des Aufstockens? Das was sie behalten darf, darf sie zu ihrem Bedarf hinzurechnen?
Sollte das so stimmen, hätte ich noch folgende Frage: Sie will natürlich 2000,- bzw. 1300,- nach Abzug der Miete in Höhe der angenommenen 700,-. Die bekommt sie nur, wenn der Kindesvater zahlt. Was ist das "Ganze", das sie dann bleiben lassen sollte? Den Vater zum Dino zu machen?