29-06-2014, 12:19
Du musst überhaupt nichts machen - die wollen was von dir und nicht umgekehrt!
Wenn du eine Vorladung vom Gericht bekommst, dann musst du reagieren, vorher nicht!
Ohne Auskunft über die Einnahmen der Mutter und des Kindes selbst kann kein neuer Unterhalt berechnet werden, also bleibt alles beim alten.
Dein Kind muss dir regelmässig Bericht über den Fortgang der Ausbildung erstatten, ansonsten stellst du ganz ein.
Aus
Wenn du eine Vorladung vom Gericht bekommst, dann musst du reagieren, vorher nicht!
Ohne Auskunft über die Einnahmen der Mutter und des Kindes selbst kann kein neuer Unterhalt berechnet werden, also bleibt alles beim alten.
Dein Kind muss dir regelmässig Bericht über den Fortgang der Ausbildung erstatten, ansonsten stellst du ganz ein.
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