15-05-2014, 18:00
(15-05-2014, 17:57)p schrieb: Dazu hast du kein Recht. Du musst das Kind auffordern, dir die Einkommensverhältnisse der Mutter weiterzureichen. Nur das Kind hat das Recht, diese Auskunft der Mutter zu erhalten.
Oh, danke für die Auskunft!
(15-05-2014, 17:57)p schrieb: Das wirst du nicht vorschreiben können. Es ist nicht verpflichtet, die unterhaltsgünstigste Ausbildung zu machen.
Hm, dazu habe ich andere Informationen. Sind allerdings nicht von einem RA.
Simon II