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Eigene Altersvorsorge und Nachehelichen Unterhalt
#16
@ Nappo
richtig, nur diese 18,9 % bis zu BBG, alles was drüber ist unberücksichtigt, man verliert 20%, wenn man nur die 4% einsetzt
ich kopiere mal Zitat aus dem Urteil:
"Wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen die Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung übersteigt, könne für die primäre Altersvorsorge ein über die Zahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung hinausgehender weiterer Anteil für die primäre Altersversorgung abgesetzt werden, und zwar insgesamt 20 % des Gesamtbruttoeinkommens. Daneben könnten noch 4 % des Bruttoerwerbseinkommens als 2. Säule für die Altersversorgung verwendet werden. Weil der Beklagte 2006 ein Gesamtbruttoeinkommen von 92.042,23 € erzielt habe, könnte er an sich Vorsorgeaufwendungen von bis zu 22.090,13 € geltend machen. Die tatsächlich erfolgten Vorsorgeaufwendungen unter Einbeziehung der Zahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung in Höhe von 6.142,56 € würden sich für das Jahr 2006 jedoch nur auf 13.133,04 € belaufen."

LG Lelja
P.S. Oder bin ich zu blöd das zu verstehen Smile
Ich gib's zu, ich bin nicht deutsch Smile
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RE: Eigene Altersvorsorge und Nachehelichen Unterhalt - von Lelja - 14-03-2014, 16:34

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