1. Trennung

  1. Auf mich kommt vielleicht eine Trennung zu. Wie soll ich mich verhalten?
  2. Die Partnerin will ausziehen und die Kinder mitnehmen. Darf sie das?
  3. Was ist das wichtigste im Trennungsstress?
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Auf mich kommt vielleicht eine Trennung zu. Wie soll ich mich verhalten?

Typische Fehler von Männern vermeiden, die von Vorstellungen herrühren wie:

Einige konkrete Hinweise für den Beginn der Trennungsphase:

Im Fokus steht niemals, der Ex-Partnerin oder sonst jemand zu schaden, sondern zu verhindern, dass Schaden bei einem selbst angerichtet werden kann, die Munition für Trennungskriege zu beseitigen. Jeder blockierte Trennungskrieg ist ein doppelter Gewinn, zumal Männer und Väter in solchen Auseinandersetzungen vielfach benachteiligt sind und mehrheitlich den kürzeren ziehen.

Eine knappe Dokumentation der Ereignisse kann in späteren gerichtlichen Auseinandersetzungen (Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrechtsverhandlung!) gute Dienste leisten, vor allem wenn es um die Kinder geht und der Vorwurf entkräftet werden muss, der Vater hätte sich wenig um die Kinder gekümmert. Den Tagesablauf ohne Wissen der Mutter in eine Schablone eintragen: Kinder wecken, Morgenroutine bis Schulweg; Essen; nachmittägliche Aktivitäten; Lernhilfe; Schulaufgabenvorbereitung; abendlicher Ablauf; Filme im Fernsehen; Gespräche darüber; abendliche Bettgespräche; Sorgen; Probleme; Sonderereignisse; Arztbesuche; Freizeitaktivitäten, Kino- und Schwimmbadbesuche; Verhalten der Mutter. Aufschreiben, was später nützlich sein kann. Andere einbeziehen, damit Zeugen vorhanden sind, jeglichen auch noch so unwichtigen Schriftverkehr aufheben. Nur dokumentierte Fakten gelten vor dem Jugendamt/Gericht/Schule. Vätern wird sonst kaum etwas geglaubt.

Absolut wichtig ist es auch, von selbst nicht auszuziehen, auch nicht mit den Kindern in die Nähe (Richterinnen-Standardsatz: "...ist davon auszugehen, dass die Kinder die eheliche Wohnung eher als ihr Zuhause ansehen..."). Sich auch nicht aus der Wohnung tricksen lassen. Typisches Betrugswerkzeug ist heutzutage dafür der Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes, mit dessen Hilfe man Männer durch die Polizei in Sekunden aus der eigenen Wohnung werfen lassen kann, seien die Beschuldigungen auch noch so unplausibel. Viele Frauen wenden selbst gezielt psychische und physische Gewalt an, um absichtlich Gegenreaktionen des Mannes zu provozieren. Spätestens jetzt schnappt die Falle zu. Das Gewaltschutzgesetz begünstigt eine das Rechtsstaatsprinzip missachtende Beweislastumkehr. Es befördert jeden kleinen Polizisten zum Standrichter, ob die Vorwürfe ungerechtfertig waren interessiert hinterher niemand mehr. Wird die Rückkehr in die Wohnung schliesslich wieder erlaubt, ist sie oft bis auf einen anwaltlichen Brief mit Unterhaltsforderungen leergeräumt. Aufrufe, das Gewaltschutzgesetz geschlechtsneutral und sachkundig anzuwenden, erscheinen ein wenig wie der Aufruf Dantons an die Jakobiner, sich doch vor der Ingangsetzung der Guillotine der Menschenrechtserklärung von 1791 zu erinnern.

Das sollte man nicht unterschätzen. In von den öffentlichen Medien und Talkshows mit den Worten "hier finden Sie wertvolle Tipps" beworbenen Scheidungsratgebern stehen zum Beispiel schamlos entlarvende Abschnitte mit Aufrufen zum Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes durch Frauen wie "Das Trennungsjahr in der gemeinsamen Wohnung durchzustehen kostet Nerven. Vor allen dann, wenn man den anderen am liebsten zur Hölle wünschen würde. Was tun? Hier können Sie in die Trickkiste greifen. Warten Sie bis er aus der Wohnung ist. Lassen Sie dann ein neues Schloss einbauen. Kommt er dann nach Hause und verlangt lautstark, eingelassen zu werden, rufen Sie die Polizei. Schildern, dass Ihr Mann gewalttätig wird, dass Sie ihm Trennungsjahr leben und dauernd Angst vor ihm hätten; die Beamten werden ihn mitnehmen." (Quelle: "Lass dich endlich scheiden" von Karin Dietl-Wichmann, ehemals Chefredakteurin von "Bunte" und "Cosmopolitan" und gilt als führende "Society-Expertin").

Einen wirklichen Schutz dagegen gibt es für Väter nicht. Beliebte weibliche Strategien stehen Männern meist nicht offen: Hinauswurf der Ex-Partnerin unter Zuhilfenahme unfairer Mittel, Blockade von Zugang und Kommunikation, "sichern" der Kinder durch Selbstbetreuung oder zeitweiser Unterbringung bei den Grosseltern. Fast immer ist es dafür sowieso zu spät. Bevor Väter auf diese Ideen kommen sind sie meist schon untergebuttert, eingemacht und höhnisch verlacht. Am sichersten für Väter bleibt eine Strategie, die sich vor Schüssen der Ex schützt. Das ist generell besser wie selbst Schüsse abzugeben - ein Damm schützt immer, in einer selbsterzeugten Flut kann man hingegen selber ertrinken.

Wer Frieden will, muss sich auf Krieg vorbereiten, aber ihn nicht beginnen. Trennungen mit Kindern gehören zu den allerschlimmsten Kämpfen des Lebens für Väter mit weitreichenden Folgen für alle Lebensbereiche. Angeraten ist auch die Schaffung einer geheimen finanziellen Notreserve. Ein Trennungsvater muss in kürzester Zeit sachliche, rechtliche und finanzielle Nachteile ausgleichen. Sollte sich im Nachhinein eine einvernehmliche Trennung und kein Streit über die Kinder herausstellen, hat die Vorsichtsmaßnahme keinen Schaden angerichtet.

Die Partnerin will ausziehen und die Kinder mitnehmen. Darf sie das?

Sie darf immer ausziehen, aber die Kinder ohne Zustimmung mitnehmen bei gemeinsamem Sorgerecht theoretisch nicht. In der Praxis aber doch. Würde dies ein Vater machen, würde er wegen Kindesentziehung verfolgt. Als Mutter kann man sich in der Praxis fast alles ungestraft erlauben. Wenn die Mutter die Kinder aus der Familienwohnung verschleppt, gibt es erst einmal Gespräche, Gründe, Fragen an den Vater; macht der Vater das gleiche, gibt es viel häufiger stattdessen eine einstweilige Verfügung und die Polizei bringt die Kinder zurück. Väter, die sich nicht einfach von ihren Kindern trennen lassen wollen benötigen den Mut, sich einer "uphill battle" zu stellen.

Viele Möglichkeiten gibt es nicht für Väter. Sind die Kinder weg, über einen Anwalt oder persönlich beim Amtsgericht sofort dringlich beantragen: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Ehefrau auf Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Eine Beispielvorlage findet sich im Downloadbereich. Das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht ist dem Vater zu übertragen, der Lebensmittelpunkt des Kindes ist in der alten Wohnung beim Vater. Das muss extrem schnell gehen, sobald ein Verfahren eingeleitet ist bleibt die gerichtliche Zuständigkeit am Wohnsitzgericht. Und: Sofortige Strafanzeige wegen Kindesentziehung, Beispielvorlage ebenfalls im Downloadbereich. Zusätzlich beantragen, den Vater als Nebenkläger zuzulassen. Das bringt zwar dem Vater letztlich wenig, macht aber die Statistik ehrlicher. Angehörige können Kindesentzug nur begehen, wenn sie List oder Gewalt anwenden oder mit einem empfindlichen Übel drohen, wobei sogar das Verschweigen des Aufenthaltsortes eines Kindes -und zwar auch bei Bestehen einer Offenbarungspflicht- nicht als List im Sinne der §§ 234 ff BGB gilt. Anträge auf Herausgabe des Hausrates kann man sich komplett sparen. Der Ausgang dieses Verfahrens zum ABR ist meistens wie folgt in der Wortwahl des Gerichts:

"Eile" sei nicht geboten, da eine "akute Gefährdung des Wohls des Kindes" nicht "aufgezeigt" werden konnte. Ein "Schulwechsel allein reicht dazu nicht aus". Allerdings "missbilligt" das Gericht das Verhalten der Kindsmutter, den "Antragsteller" nicht unterrichtet zu haben und ihm auf diese Weise den Umgang unmöglich gemacht zu haben. Es "legt daher bzgl. des Umgangs fest", der "Antragsteller" habe ein Recht etc. Hierzu "legt es den Eltern auf", eine "Beratungsstelle" aufzusuchen etc. Im Ergebnis wird die Ex-Partnerin vielleicht mal zu dieser "Beratungsstelle" gehen (wenn sie es nicht tut, passiert auch nichts), dort wird sie völlig verdrehte Vorwürfe gegen den Vater formulieren (sie will beweisen, dass sie Grund für ihr mieses Verhalten hatte) und umso mehr davon selbst glauben, je mehr sie darüber spricht. Und so endet die Sache in aller Regel straflos, sanktionslos, folgenlos für die Frau.

In besonders harten Fällen verschwindet die Mutter mit den Kindern spurlos oder gibt den Aufenthaltsort der Kinder nicht an. Der andere Elternteil kann einen Detektiv beauftragen, dessen Kosten die Frau zu bezahlen hat, wenn sie gefunden wird (Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.04.1990 - VI ZR 110/89). Gibt die Mutter den Aufenthaltsort der Kinder nicht preis, können theoretisch bis zu 6 Monate Beugehaft ausgesprochen werden. In der Praxis kommt es nie dazu.

Ist man grundsätzlich mit dem neuen Wohnort der Kinder einverstanden, sollte man bei einem mütterlichen Antrag auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht sich mit dem Aufenthalt der Kinder an dieser (und nur der!) Adresse einverstanden erklären. Dem mütterlichen Antrag fehlt nun das Rechtsschutzbedürfnis und der Richter wird es häufig beim gemeinsamen ABR belassen, womit bei einem späteren erneuten und möglicherweise sehr weiten Wegzug dem Vater eine Einspruchmöglichkeit verbleibt.

Was ist das wichtigste im Trennungsstress?

In dieser Reihenfolge: 1. Kinder, 2. eigene Gesundheit, 3. Geld. Wesentlicher Punkt im Trennungsgeschehen ist die Frage, was mit den Kindern passiert. Entscheidende Weichen für das ganze restliche Leben werden gestellt. In keinem anderen Punkt ist es wahrscheinlicher und üblicher, dass die Mutter ganz selbstverständlich den Verbleib der Kinder für sich beansprucht - und damit in der Regel auch durchkommt. In keinem anderen Punkt geben Männer und Väter widerstandsloser und früher dem zielstrebigen Wunsch der Mutter nach.

Doch beginnt genau dann die Trennung. Aus entsorgten Männern und Partnern werden Zahlväter mit eingeschränkten Mitwirkungsrechten bei der Erziehung ihrer Kinder, sie werden zum Wochenendonkel mit Zoobesuchen und McDonalds-Stammtischen. Die unwidersprochene und kampflose Aufgabe des Aufenthaltsbestimmungsrechtes für die gemeinsamen Kinder wird bald zum zentralen Dreh- und Angelpunkt für alle Zwistigkeiten der ehemaligen Lebenspartner, um Ansprüche und Verpflichtungen an Wohnung, Hausrat, Vermögen, Schulden, Unterhaltshöhen und -dauer, Mitwirkungsrechten bei der Erziehung, Teilhabe am Leben der Kinder etc. zu bekommen.

Wer unwidersprochen zulässt, dass der Aufenthalt des Kindes von der Mutter alleinbestimmt wird, gibt wichtige Teile des gemeinsamen Sorgerechtes aus der Hand, erkennt eine normative Kraft des Faktischen an, die sich bald gegen ihn wenden kann oder ihn von Entscheidungen der Mutter abhängig macht. Die Alleinbestimmung des Kindaufenthaltes ist ein Rechtsbruch und strafbar - wird in der Regel jedoch nicht bestraft, bestenfalls gerügt. Doch auch wenn die Kinder erst einmal beim Vater bleiben, ist noch lange nichts erreicht. Spätestens nach einigen Wochen fällt der Mutter auf, welch enormen finanziellen Unterschied der Kindbesitz ausmacht und das Drama der Kindesentziehung beginnt doch noch. Die Kinder werden häufig von der Mutter einfach aus dem Kindergarten/Schule abgeholt oder nach einem Umgangstermin nicht zurückgebracht. Speziell Väter sollten deswegen auch dann das Aufenthaltsbestimmungsrecht einfordern, wenn das Kind bei ihnen bleibt. Hilfreich ist es, wenn beim Auszug der Mutter eine kurze Erklärung über den Verbleib der Kinder unterzeichnet wurde. Auch eine Umgangsregelung (Beispielvorlagen im Downloadbereich) wäre nützlich, denn sie kann auch als Vereinbarung über den Verbleib der Kinder gesehen werden, wenn darin Umgangselternteil und Betreuungselternteil benannt sind. Auf jeden Fall muss auf Kindeswegnahme nach der Trennung sofort reagiert werden, auch auf juristischer Ebene.

Mütter geben in der Trennung meistens die Taktzahl vor, die Väter reagieren nur, nachdem sie vor vollendete Tatsachen gestellt wurden. Vor allem aber sind die Kinder eine Art Freispruch für das Mitverschulden der Kindsmutter am Scheitern der Beziehung. Solange die Kinder bei der Mutter wohnen, ist sie die Gute. Oder andersherum: Wie steht eine Mutter da, deren eigene Kinder nicht bei ihr leben wollen? Das ist für viele das Schlimmste, was ihnen passieren könnte, weil es am Aussenbild der grundsätzlich guten, liebenden und sorgenden Mutter kratzt.

Als Vater im Trennungsstress sollte man sich keinesfalls auch noch Schuldvorwürfe aufladen lassen. Die Schuldfrage bei Scheidungen ist im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern vor Jahrzehnten im hohen Bogen aus dem deutschen Recht geflogen - massgeblich veranlasst von feministischer Seite. Väter, die selbst die Trennungsinitiative ergriffen haben, sehen sich trotzdem von allen Seiten mit Schuldvorwürfen konfrontiert, die tief in der öffentlichen Meinung verwurzelt sind: Ein Mann, der seine Frau verlässt, gilt als egoistischer Gockel. Er sucht zwanghaft Selbstbestätigung und wilden Sex bei einer jüngeren Frau und lässt eine arme, bemitleidenswerte Ehefrau und Kinder rücksichtslos sitzen, die sich jahrzehntelang für ihn aufgeopfert hat. Die Frau, die sich unter Mitnahme der Kinder trennt, tut dies in der öffentlichen Meinung immer wohlbegründet, sie flüchtet sich vor ihrem emotional und körperlich missbrauchenden Mann und rettet damit auch die Kinder.

Zusammengefasst: In einer Trennung, sofern möglich, Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen (Dokumentation hilft dabei) beziehungsweise Umgangsmodalitäten sofort regeln. Sich nicht aus der Wohnung drängen lassen - wenn die Frau gehen will, ist sie frei jederzeit zu gehen, aber ohne die Kinder. Nirgends abwimmeln lassen, frühzeitig die Helferindustrie einbeziehen (Jugendamt, Diakonie etc.), bei Uneinigkeit fugenlos zu Gerichtsklagen übergehen. Nie mit Klage drohen, sondern ohne verzögerndes Blabla tatsächlich klagen. Die Zeit arbeitet gegen Trennungsväter! Wenn ein Vater die Kinder selbst betreuen will, liegt die Messlatte der Gerichte ungleich höher als für Frauen, denen in Deutschland immer noch ein Naturrecht auf Kinderbetreuung verliehen wird, während sich Väter im Beruf zu verschleissen haben, um möglichst viel Unterhalt zu bezahlen - wenn ein normaler Vollzeitjob nicht genug für die Unterhaltsforderungen einbringt, auch unter erzwungenen härtesten Bedingungen inklusive zusätzlichem Nebenerwerb in den Nacht- und Wochenendstunden. Alles oder nichts: Fremdbetreuung wird bei Vätern kaum akzeptiert, so sollten sie beispielsweise durch Teilzeitarbeit beweisen können, dass sie selbst für das Kind da sein können.

Die allgemeine Belastung bei einer strittigen Trennung mit Kindern ist vor allem für Väter extrem stark, es ist die Lebenskrise schlechthin und entfaltet traumatisierende Wirkung. Auch dieser Punkt wird von Männern in Trennung grundsätzlich stark unterschätzt. Sie sind im täglichen Leben und bei der Arbeit weiter voll gefordert, von ihnen wird Härte und Leistung verlangt, bei Schwäche und Tränen kein Pardon gegeben. Eine Zeitlang geht das scheinbar gut, doch dann leiden dreiviertel aller Väter unter gesundheitlichen Problemen, die durch die Trennung verursacht sind, und die in chronische Krankheiten und frühen Tod münden können. Schlaflosigkeit bis zur völligen Erschöpfung, Verlust der Konzentrationsfähigkeit, Herzrhythmusstörungen und Herzneurosen, Magenprobleme sind die häufigsten Einstiegssymptome, die dann erschreckend schnell zu chronischen Problemen werden. Trennungsväter sind eine Hochrisikogruppe, auch noch Jahre nach einer strittigen Trennung. Hinzu kommen die psychischen Probleme. Manche Männer weinen still, wenn sie Kinder ähnlich ihrer eigenen auf der Strasse sehen. Jobverlust und anhaltende Depression ist eine häufige Trennungsfolge, auch hier trifft es Väter wesentlich häufiger wie berufstätige Mütter. Zuerst muss sich ein Vater die eigene Schwäche eingestehen, gegebenenfalls zum Arzt gehen, sich krankschreiben lassen. Ein kranker, instabiler oder sich selbst überschätzender Vater ist auch für die Kinder wenig wert!

Bei einer Scheidung wird jeder Betroffene finanziell geschädigt. Das Nettoeinkommen verringert sich durch die Verlegung in eine andere Steuerklasse. Oft wird der Unterhalt fälschlicherweise noch so berechnet, wie wenn der Verpflichtete in Steuerklasse 3 wäre. Deshalb sollte man die Steuerklasse so früh wie möglich ändern! Durch das geringere Einkommen und zu hohe Unterhaltszahlungen ist der Weg in die Schuldenfalle vorprogrammiert. Dazu kommt oft noch eine doppelte Miete und doppelte Haushaltskosten, vermehrte Kosten für Kinderbetreuung, Anwaltskosten usw. Von diesem niedrigeren Nettoeinkommen müssen aber immer noch gleich viele Personen leben. Jetzt wird es höchste Zeit, Ballast abzuwerfen. Miete, Auto, Versicherungen, Abonnements, Mitgliedschaften, Genussmittel, technischer Krempel, Überflüssiges - jede Ausgabe gehört auf den Prüfstand. Die an einer Scheidung reich werden, sind andere. Das Investment in Scheidungsbücher kann sich dagegen lohnen, dort wird der Optimierung der steuerlichen Möglichkeiten in der Scheidung oft breiten Raum eingeräumt - sofern noch ein Einkommen vorhanden ist.