6. Jugendamt

  1. Die Mutter ist eine Beistandschaft im Jugendamt eingegangen. Was bedeutet das für mich?
  2. Was ist wichtig bei Gesprächen im Jugendamt?
  3. Die Sachbearbeiterin agiert einseitig mütterlastig. Was kann ich dagegen tun?
  4. Soll ich eine Sorgevereinbarung / Belehrung zur Vaterschaft unterzeichnen wie vom Jugendamt vorgeschlagen?
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Die Mutter ist eine Beistandschaft im Jugendamt eingegangen. Was bedeutet das für mich?

Dass eine Vaterschaftsfeststellung und alle finanziellen Dinge rund um den Kindesunterhalt ab sofort über das Jugendamt zu laufen haben, nicht mehr über die Kindsmutter oder ihren Anwalt. Den Müttern wird durch diese rechtlich einzigartige Konstruktion auf Staatskosten ein Anwalts- und Inkassobüro für zivilrechtliche Ansprüche weltweit zur Verfügung gestellt.

Eine Jugendamt-Beistandschaft richtet sich nach §1712 BGB. Dabei legen sich die Jugendämter den §1712 BGB einseitig in einer Weise zurecht, dass Unterhaltsansprüche des Kindes rein als Betreuungs- und Barunterhaltsansprüche verstanden werden. Dem Kind stehen aber Unterhalt in Form von Geld und Betreuung zu. Anderswo im BGB (zum Beispiel §1612b) wird konkret von Barunterhalt gesprochen, in §1712 ausdrücklich nicht. Hier das Beispiel für einen Brief an die jugendamtliche Beiständin, in dem bei einer umgangsverhindernden Mutter dieser unbeachtete Sachverhalt gerügt wird. Beistandschaften verpflichten Jugendämter nicht, für Umgang der Kinder mit ihren Vätern einzutreten, ganz zu schweigen davon, dass Jugendämter nicht für Betreuungsregelungen eintreten. Jugendämter vertreten Kinder gegenüber den Vätern wie Schadensfälle, die rein materiell auszugleichen sind. Ein persönlicher Bezug der Kinder zu ihren Vätern ist in Beistandschaften überhaupt nicht vorgesehen.

Die Abteilung für Beistandschaften gehört zu den am meisten problematischen Bereichen des Jugendamts. Hier geht es um riesige Geldsummen und entsprechend rücksichtslos werden Väter unter Druck gesetzt. Das Jugendamt vertritt ganz offiziell wie ein Anwalt allein die Mutter als Alleinvertreterin des Kindes. der andere Elternteil wird weder beraten noch kann er ein Mindestmass an Fairness erwarten. Das Kindeswohl spielt überhaupt keine Rolle oder wird nach Interessenlage zurechtinterpretiert. Die Beistandschaft interessiert sich auch nicht dafür, ob die alleinerziehende Mutter ihre Kinder misshandelt und verhungern lässt, solange nur Unterhalt an sie bezahlt wird - bestenfalls wird ein besorgter Vater an andere Jugendamtsabteilungen verwiesen. Dies sollte man sich immer vor Augen halten und nichts für bare Münze nehmen, was gesagt wird. Regelmässig interpretieren Behörden Gesetzesbestimmungen falsch und verbergen wichtige Informationen. Das Jugendamt vertritt sich vor allem selbst, denn bei zahlungsunfähigen Vätern können Mütter Unterhaltsvorschuss beantragen, selbst wenn sie reiche Millionärinnen sind. Damit dieser Fall möglichst spät eintritt - ab dem 12. Lebensjahr des Kindes gibt es keinen Unterhaltsvorschuss mehr - wird mit grosser Energie zuerst dem Pflichtigen mittels Klagen, Pfändungen und Strafanzeigen der letzte Cent abgepresst, egal ob dadurch die Existenz einer anderen Familie dauerhaft zerstört wird. Nach Bezugsende konzentrieren sich die Anstrengungen des Jugendamtes vorrangig auf die Rückholung des Unterhaltsvorschusses vom Pflichtigen.

Für eine Unterhaltsberechnung verlangt das Jugendamt vom Pflichtigen zunächst weitreichende Einkommensauskünfte. Die Berechnung ist oft falsch zu Ungunsten des Verpflichteten, weil verringernde Faktoren ignoriert werden. Danach wird die Unterzeichnung eines Titels erzwungen und aus diesem Titel unmittelbar vollstreckt. Widersetzt sich der Verpflichtete in irgendeinem Punkt, zieht das Jugendamt im Namen der Mutter gegen ihn sofort vor Gericht. Auch später wird sofort geklagt, wenn sich das Jugendamt bemüssigt fühlt, sich nicht mehr an einen Vergleich oder ein früheres Urteil zu halten. Einschränkungen bestehen durch §90 ZPO, denn das Jugendamt tritt als Beistand der Berechtigten auf, nicht als Anwalt.

Tipps für den Umgang mit der Abteilung für Beistandschaften:

Beistandschaften für Umgangsberechtigte gibt es nicht, nur für Unterhaltsberechtigte. Ansonsten müssten Sachbearbeiterinnen des Jugendamts kostenlos unwillige Kindsmütter auf Umgang verklagen, Strafen bei Nichteinhalten der Regelungen beantragen, eine Titulierung von Umgangsregelungen einführen und ihre Einhaltung prüfen - absolut undenkbar in Deutschland. Wichtig ist allein Unterhaltsmaximierung.

Was ist wichtig bei Gesprächen im Jugendamt?

Bei auftretenden Problemen bezüglich Umgang und Sorgerecht sind die Jugendämter verpflichtet, auch Väter zu beraten (§§ 17 und 18 KJHG). Vor dem Gespräch einen Merkzettel anfertigen mit den wichtigsten drei Punkten, die man klären will. Nicht zu viel in das Gespräch packen wollen. Im Gespräch selbst sollte man:

So wie mit Vätern im Jugendamt häufig umgesprungen wird, geht es für Väter dort nicht darum, für ihre Kinder etwas zu erreichen, sondern nur darum, die Dinge nicht noch schlimmer zu machen. Die meisten Jugendamtsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sind objektiv parteiisch zugunsten der Mutter statt dem Kind. In vielen Jugendämtern ist das eine ungeschriebene Hausregel, z.B. JA Augsburg. Wer als Sachbearbeiter nicht auf dieser Linie liegt bleibt nicht lange Sachbearbeiter mit Elternkontakt. Wie sich das Jugendamt verhält, erkennt man nicht sofort. Sehr häufig werden Väter mit netten Worten und einem warmen Händedruck beruhigt, eingeseift, hingehalten während dieselbe Sachbearbeiterin später eine äusserst vaterkritische jugendamtliche Gerichtsstellungnahme verfasst, in der mütterlichen Vorwürfen breitester Raum gegeben wird. Beliebter Trick: Sie geht dem Gericht erst kurz vor dem Gerichtstermin zu, so dass der Vater im Gerichtssaal davon überrascht wird, was seine Möglichkeiten zur Richtigstellung sehr beschränkt. Sich nie dazu verleiten lassen, naiv und ehrlich zu kommunizieren!

Die Sachbearbeiterin agiert einseitig mütterlastig. Was kann ich dagegen tun?

Wenig. Eine echte Aufsichtsbehörde gibt es nicht, Qualitätssicherung im Jugendamt gibt es nicht, einheitliche und transparente Standards für Sachbearbeiterinnen und ihre Verfahrensweisen gibt es nicht. In Jugendämtern bilden Frauen die grosse Mehrheit, was das Verständnis von Väterproblemen nicht gerade fördert. Einige Jugendamtsleiterinnen engagieren sich sogar als aktive Radikalfeministinnen in entsprechenden Organisationen, was nicht als Hindernis für ihre amtliche Tätigkeit gesehen wird. Es gibt auch Jugendamtsmitarbeiter, die sich für das Wohl der Kinder einsetzen - reine Glückssache, an so einen zu geraten. Erfahrungen können hier abgefragt und weitergegeben werden: http://www.jugendaemter.com/.

Wenn Tatsachen, eigene Feststellungen und Aussagen der Elternteile und Dritter nicht genau unterschieden werden, sachliche Gesprächsprotokolle nicht unterzeichnet werden, die Vater-Kind-Beziehung unterbewertet oder gar das Kindeswohl aus dem Wohl der Mutter begründet wird, kann man dem Mitarbeiter seine Bedenken mitteilen, eine Fach- oder Dienstaufsichtsbeschwerde anstrengen oder den Mitarbeiter wegen Befangenheit ablehnen. Das Jugendamt kann daraufhin einen anderen Mitarbeiter einsetzen, muss es aber nicht. Ein Recht darauf besteht nicht. Dem Jugendamt sind ein Vater und das Kind im Wesentlichen ausgeliefert.

Soll ich eine Sorgevereinbarung / Belehrung zur Vaterschaft unterzeichnen?

Die Standard-Sorgevereinbarungsvorlage des Jugendamts besteht aus einer mehrseitigen, umfassenden und detaillierten Nachtrennungsregelung über Unterhalt, Umgang und andere Punkte. Leider gibt es so harmonische Trennungen selten, dass ein Fragenkatalog auf mehreren Seiten im Konsens abgearbeitet werden kann. Vor allem beim Unterhalt und Umgang gibt es sehr oft Ärger. Diese Punkte haben zwar offiziell nichts miteinander zu tun. Wird aber nicht unterschrieben, schnappt eine Falle zu. Wenn es heisst "Vater (seltener: Mutter) verweigert Sorgevereinbarung", lässt sich Uneinigkeit und mangelnde Elternkommunikation daraus herleiten, die eine Steilvorlage für Anträge auf Alleinsorge bildet.

Andere Probleme mit dieser Vorlage betreffen der fehlende Hinweis auf Begrenzung von Unterhaltstitulierungen auf 18 Jahre Kindesalter und die Vorausgeltendmachung von Sonderbedarf.

Sorgevereinbarungen wurden vom Verband der Alleinerziehenden Mütter an das Ministerium für alle ausser Männer herangetragen, dort für gut befunden und allein an deren Wünschen ausgerichtet. Es empfiehlt sich, nur die unstrittigen Punkte auszufüllen, den Rest mit "wird später festgelegt" zu markieren und zu unterschreiben. Insbesondere den Punkten, die den Lebensmittelpunkt des Kindes bei der Mutter festlegen, darf nicht zugestimmt werden.

Die Belehrung zur Vaterschaft ist hier online zu finden: http://www.dijuf.de/tl_files/downloads/2011/2012/Niederschrift_Vaterschaft_Unterhalt_(Stand_10_2012).pdf, erstellt und verteilt vom zentralen Rechtsinstitut der Jugendämter. Dieses Dokument darf keinesfalls unterzeichnet werden, man sollte es nur mit einem dicken Stift durchstreichen. Die Inhalte sind diskriminierend und höchst nachteilig für den Vater. Das Dokument ist allerdings gut brauchbar, um jungen Männern vorzuführen, was ihnen mit einer Vaterschaft blüht.