24-03-2017, 13:52
Die Kinder sind unter 12 Jahre und haben noch kein Mitspracherecht bezüglich Wohnsitz.
Tendenziell sollte somit das Kontinuitätsprinzip gelten.
Dieses gilt in Deutschland automatisch pro Mutter und contra Vater.
Somit möglichst Streit mit der KM vermeiden und das Kontinuitätsprinzip stärken.
KM kann gerne wegziehen und die Kinder wann immer sie will sehen.
Aber beide Kinder sind am heutigen Wohnort (hoffentlich) gut vernetzt etc.
Ihr habt bei der Scheidung irgend etwas mit dem Kindesunterhalt gemauschelt.
Das habe ich nicht verstanden.
Auf Kindesunterhalt können Eltern offiziell nicht verzichten.
Das ist möglicherweise rechtlich ungültig.
Der neue Partner der KM - was ist das für ein Mensch ?
Einkommen ?
Kinder ?
Beruf ?
Tinder ?
Facebook ?
Hier solltest du ganz dringend mal weiter forschen !!!!!!!!!!
Das kann Unterhaltsrelevant sein beim UHV.
Vertragt ihr beiden Männer euch ???
Tendenziell sollte somit das Kontinuitätsprinzip gelten.
Dieses gilt in Deutschland automatisch pro Mutter und contra Vater.
Somit möglichst Streit mit der KM vermeiden und das Kontinuitätsprinzip stärken.
KM kann gerne wegziehen und die Kinder wann immer sie will sehen.
Aber beide Kinder sind am heutigen Wohnort (hoffentlich) gut vernetzt etc.
Ihr habt bei der Scheidung irgend etwas mit dem Kindesunterhalt gemauschelt.
Das habe ich nicht verstanden.
Auf Kindesunterhalt können Eltern offiziell nicht verzichten.
Das ist möglicherweise rechtlich ungültig.
Der neue Partner der KM - was ist das für ein Mensch ?
Einkommen ?
Kinder ?
Beruf ?
Tinder ?
Facebook ?
Hier solltest du ganz dringend mal weiter forschen !!!!!!!!!!
Das kann Unterhaltsrelevant sein beim UHV.
Vertragt ihr beiden Männer euch ???