08-02-2015, 23:02
(08-02-2015, 20:07)finearts60 schrieb: Durch alle Instanzen hätte es eine 50:50 Chance gegeben, zu obsiegen.
Den genauen Text kenn ich natürlich nicht, aber aus dem bisher Gesagten schätze ich die Chance für einen Sieg deutlich höher ein, sofern das das stärkste Argument der Richterin war. Wenn der schwächste Punkt, nämlich der Ausschluss des Versorgungsausgleichs (siehe BGH XII ZR 6/07) verteidigungsfähig gewesen ist und der eigene Anwalt Ahnung von der Materie hat, wäre der Gang durch die Instanzen lohnend gewesen. Da muss die Ex ziemlich weit heruntergehen mit den Forderungen, um den Erwartungswert des Kostenrisikos zu erreichen.
Ist noch etwas vom Ehegattenunterhalt strittig? Läuft bereits eine Klage wegen höherem Kindesunterhalt?