08-02-2015, 19:20
Im Ehevertrag wurden Unterhaltsverpflichtungen gegenüber der Ex, mit Ausnahme des Betreuungsunterhalts, ausgeschlossen. Ebenso wurden Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich ausgeschlossen.
Hintergrund: Ex hatte bei Eheschließung kein Vermögen und auch kein vernünftiges Einkommen. An beides (sprich meines) hat sie sich im Verlauf der Ehe aber gewöhnt, und so wollte sie denn danach auch nicht darauf verzichten.
Geknackt wurde der Ehevertrag über die behauptete einseitige Benachteiligung der Ex. Das war aber zunächst keineswegs sicher, denn in einem ersten Beschluss aus 2012 wurde festgestellt, dass der Vertrag gültig sei, da er die Ex nicht benachteilige. In 2013 dann hat dieselbe Familien-Richterin, auf Basis derselben Dokumente wie zuvor, genau das Gegenteil festgestellt: der Vertrag benachteilige die Ex und sei wohl daher in Gänze (!) unwirksam.
Die Sache wäre todsicher vor das OLG gegangen, und so haben wir uns in der ersten Verhandlung auf eine Scheidungsfolgevereinbarung geeinigt und wurden im Schnellverfahren (ca. 45 Minuten) geschieden.
Hintergrund: Ex hatte bei Eheschließung kein Vermögen und auch kein vernünftiges Einkommen. An beides (sprich meines) hat sie sich im Verlauf der Ehe aber gewöhnt, und so wollte sie denn danach auch nicht darauf verzichten.
Geknackt wurde der Ehevertrag über die behauptete einseitige Benachteiligung der Ex. Das war aber zunächst keineswegs sicher, denn in einem ersten Beschluss aus 2012 wurde festgestellt, dass der Vertrag gültig sei, da er die Ex nicht benachteilige. In 2013 dann hat dieselbe Familien-Richterin, auf Basis derselben Dokumente wie zuvor, genau das Gegenteil festgestellt: der Vertrag benachteilige die Ex und sei wohl daher in Gänze (!) unwirksam.
Die Sache wäre todsicher vor das OLG gegangen, und so haben wir uns in der ersten Verhandlung auf eine Scheidungsfolgevereinbarung geeinigt und wurden im Schnellverfahren (ca. 45 Minuten) geschieden.