05-02-2019, 23:17
(05-02-2019, 22:25)FreiHerr schrieb: Nicht das die Staatsanwaltschaft behauptet, ein Teil des Geldes beglich die Gerichtskosten, die eigentliche Strafe ist dadurch nicht vollständig abgezahlt, deswegen Verstoß gegen Bewährungsauflagen usw...
Nein...Geld f.Strafe geht vor...war bei mir auch so...
Konnte bei mein ganzen Beleidigungen nicht auch noch die Gerichtskosten zahlen . Ich beleidige grundsätzlich f . den guten Zweck.
Hast Du die Vermögensauskunft abgegeben oder PfüB ist Ruhe...kannste mit in die Insolvenz nehmen...irgendwann !