Themabewertung:
  • 2 Bewertung(en) - 3.5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB
#31
Bei mir gibt es wirklich nichts zu holen. Die wenigen Sachen von Wert, die ich besitze, gehören mir rechtlich gesehen nicht, es handelt sich nur um Leihgaben. Ich Verreise gerne und das ist auch bekannt, aber das bezahlt mal abwechselnd der eine und dann wiederum der andere Freund. Sonst lebe ich für westlichen Standard eher in armen Verhältnissen (kein KFZ, kein Fernseher). Es gibt wirklich nichts bei mir zu holen und es liegen auch keine Leichen im Keller, welche die Rächer der Verlassenen mir vorhalten können.

Ich habe noch 2 Fragen:

(26-02-2015, 19:48)p__ schrieb:
(26-02-2015, 19:14)Karl schrieb: Mit welcher Begründung kann ich Akteneinsicht ohne einen Anwalt beantragen?

Mit der Begründung §147 Abs. 7 Strafprozessordnung.

1.
Wäre es ratsam, wenn ich vor dem Interview bei der Polizei mal auf die Dienststelle gehe und mir mit Bezug auf §147 Abs. 7 StPO Akteneinsicht verlange, mit der Begründung, dass ich mich auf die Verteidigung vorbereiten will? Evtl. gehe ich morgen direkt dort hin.

2.
Soll ich nicht wenigstens bei der Polizei Angaben zu meinen ärmlichen wirtschaftlichen Verhältnisse machen? Ich denke, dass das Verfahren evtl. dann erst gar nicht eröffnet wird? Oder wirklich absolut rein gar nichts bei der Polizei sagen und es auf eine Verhandlung ankommen lassen?

Am Wochenende arbeite ich mich mal durch die 170er Fälle, der anderen Deliquenten hier. Was ich bisher gelesen habe ist, dass wenn es vors Amtsgericht geht, ich außer Freispruch nichts kampflos akzeptieren soll. Also keinen Vergleich, Bewährung usw., sondern in Berufung gehen. So wie ich hier bislang las, arbeiten beim Amtsgericht ja anscheinend die Sorte Juristen, denen es an Qualifikation für höhere Gerichte fehlt und ich deswegen nichts gescheites von denen zu erwarten habe. Aber manchmal geschehen ja auch Wunder, man weiß es einfach nicht vorher.

P.S.
Ich hab noch nicht mal die Kosten von knapp 1.000 € des letzten Verfahrens bezahlt und werde erneut zum Tanz gebeten. Also bei dem Unterhaltungsfaktor, brauch man echt kein Fernseher.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von Karl - 26-02-2015, 23:58
Unterhalt geht vor - von Mahatu - 10-08-2015, 09:00
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von zeitgenosse - 19-10-2015, 21:50
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von zeitgenosse - 20-10-2015, 18:04
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von zeitgenosse - 22-10-2015, 18:51
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von zeitgenosse - 23-10-2015, 18:07
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 23-10-2015, 19:34
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von zeitgenosse - 23-10-2015, 20:33
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 23-10-2015, 23:35
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 23-10-2015, 23:45
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 24-10-2015, 08:39
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 24-10-2015, 09:08
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 24-10-2015, 09:26
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 24-10-2015, 11:53
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von zeitgenosse - 24-10-2015, 13:01
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 24-10-2015, 13:09
Verstoß gegen §170 - Reloaded - von Karl - 26-02-2015, 16:23

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste