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Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB
#21
(06-02-2015, 21:40)Karl schrieb: Aber das kann ich dir hier sagen, Internet gab es nicht, aber Telefon, Bibliothek (Bringservice) und Fitnessraum.
Darf man einen Laptop mitnehmen? Falls ja, dann würde mir schon was einfallen, damit Internet zu bekommen.
Mir würde die Bibliothek reichen. Es gibt viele Bücher, die ich noch nicht gelesen habe, und mal gerne lesen würde.
(06-02-2015, 21:40)Karl schrieb: Auch zig andere Beschäftigungsmöglichkeiten, z.B. fuer 1,12 € die Stunde Schrauben drücken, Servietten falten und Kabel ziehen.
Wenn man Aussicht auf Haftentschädigung hat, muss man Arbeit vermeiden. Der Lohn wird nämlich von der Entschädigung abgezogen - genauso wie das Essen.
(06-02-2015, 21:40)Karl schrieb: Also denkt mal nächstes mal wenn ihr euch im Restaurant die Soße vom Mund abwischt an die Häftlinge, welche die mit Sorgfalt gefaltet haben.
Es kann auch sein, dass die von Häftlingen gefalteten Servieten weggeworfen werden. Mir ist so etwas von einem erzählt worden, der in einer Behindertenwerkstatt gearbeitet hat.
Es geht nicht darum, irgend etwas herzustellen. Es geht darum, die Inhaftieren arbeiten zu lassen.
(06-02-2015, 21:40)Karl schrieb: Ach ja, ich vergaß, im Gefängnis kann man alle Sprachen lernen wenn man lange genug drinnen ist, nur nicht deutsch :-)
Das habe ich auch mal gelesen. Es ging um eine Stellenausschreibung als Lehrer für Knastinsassen, die einen Hauptschulabschluss machen. Arabisch, Russisch und/oder Türkisch sollte jemand können, der sich darauf bewirbt.
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RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von Das Nerdliche Orakel - 06-02-2015, 22:47
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