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Welcher Inhalt von Scheidungsfolgenvereinbarung ist erstrebenswert ?
#3
Mit meiner Ex habe ich damals auch eine Vereinbarung geschlossen. 5 Monate später kam von ihrem Anwalt ein Schreiben, in dem er mitteilte, das in der Vereinbarung Ehesachen betroffen sind (hier: Zugewinnausgleich) und deswegen die Vereinbarung notariell gemacht hätte werden müssen. Sie wurde für nichtig erklärt.
Er hat sich wohl gewundert, dass ich ihm schrieb, dass ich an einer Vereinbarung, an die sie sich gar nicht halten will, sowieso nicht interessiert bin.
Hat sich die rechtliche Situation da geändert von wegen der Notwendigkeit des Notars in Ehesachen?
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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RE: Welcher Inhalt von Scheidungsfolgenvereinbarung ist erstrebenswert ? - von karlma - 04-02-2015, 11:25

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