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Rebellion gegen das Unterhaltsrecht
#1
DIE WELT ruft eine Rebellion aus: http://www.welt.de/print/die_welt/politi...recht.html

Die Mutter betreut, der Vater zahlt – das war in Deutschland jahrzehntelang das gängige Modell nach einer Scheidung. Doch immer mehr Männer lehnen sich dagegen auf Von Sabine Menkens. Na ja - da war sogar die TAZ schneller. Aber immerhin, mit Freude lese ich dass selbst solche verschnarchten Tiefflieger wie Nelles vom "Väterexpertennetz" und das BuFoMä (leider nur teilweise, welch Schande) jetzt endlich gemerkt haben, dass Väter mitbetreuen wollen. Die Diskussionen hatten wir alle schon 1997 vor der letzten grossen Familienrechtsreform, und die letzte Zündung hat Prof. Sünderhauf auf dem Familiengerichtstag verursacht. Anderen Gruppen wie dem ISUV oder vafk wollte man ja nie zuhören.

Einen interessanten neuen Punkt enthält der Artikel aber: "Im von Heiko Maas (SPD) geführten Bundesjustizministerium sieht man das offensichtlich ähnlich. Dort laufen derzeit die Planungen für ein Symposium zum Unterhaltsrecht, das Anfang Mai stattfinden soll. In der Expertenanhörung solle es vor allem darum gehen, wie aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen wie Patchwork-Familien, Vollzeit arbeitende Eltern und die gleichberechtigte Betreuung nach einer Trennung im Unterhaltsrecht abzubilden sind. Bei dieser Debatte stehe man jedoch noch ganz am Anfang, heißt es aus der AG Recht und Verbraucherschutz der SPD-Fraktion." Aber natürlich: "Dabei müsse aber auch die finanzielle Situation der Mütter im Auge behalten werden, die in der Regel immer noch die Einkommensschwächeren seien. "Es muss auf jeden Fall ausgeschlossen werden, dass gegebenenfalls geringere Unterhaltszahlungen zulasten der Kinder gehen."".

Kein Problem, Kindesunterhalt war ja immer nur für die Kinder, egal wie hoch der ist, ändert das ja nichts an der finanziellen Situation der Mutter :-)
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#2
Zitat:Bei einem ausgedehnten Umgangsrecht steigen ja auch insgesamt die Kosten. Allein das zweite Kinderzimmer schlägt mit etwa 90 Euro im Monat zu Buche. Zusammengenommen wird das Ganze erst mal teurer." Und dann kämen natürlich die Fragen: Was muss alles angeschafft werden? Wer kauft die Klamotten? Und kauft man nun bei Kik oder bei Esprit?

Das ist Unsinn. Sind keine neuen Kosten. Neu ist nur, dass man auf diese Kosten auch mal blicken will, während man sie bisher stillschweigend einfach den Männern auferlegte. 

Ich denke mal, dass das kein grosser Wurf wird. Ich erwarte viel Getöse mit vielen sehr speziellen Voraussetzungen, die so wenige erfüllen, dass sich für die Masse nichts ändert. 
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#3
Entscheidend ist doch, dass die Wände an der einen und anderen Stellen bröckeln und das Los von Kindern und Vätern und den statischtisch sehr wenigen Müttern, die es auch betrifft hier und da ein paar Prozent erleichtert und verbessert wird sowie das Väter auch als betreuende und erziehende Väter auch nach der Trennung akzeptiert und wahrgenommen werden. Bei Themen wie diesem wird es sowieso keine Durchbrüche geben. Strukturelle Durchbrüche und Kehrtwenden gibt es nur, wenn irgendwo ein Atomreaktor explodiert.
Unser Thema ist für solche Aha-Erlebnisse nicht geeignet. Da müsste schon jemand quer durchs Land durch Familiengerichte Amok laufen. Wundert mich sowieso, dass das noch nicht passiert ist.
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#4
(22-01-2015, 19:47)karlma schrieb: Ich denke mal, dass das kein grosser Wurf wird. Ich erwarte viel Getöse mit vielen sehr speziellen Voraussetzungen, die so wenige erfüllen, dass sich für die Masse nichts ändert. 

Immerhin wird das Thema auch mal anderswo aufgegriffen, wo es schon längst hingehörte. Was die Voraussetzungen angeht, ist
die in Gesetz gegossene Form dann wahrscheinlich ein ähnliches Ergebnis wie dieses:

"Erlaß-, erstattungs- oder vergütungsberechtigt ist das Unternehmen,
das die Mineralöle verwendet hat und bei dem die Summe der Steuer nach
Absatz 1 und der Stromsteuer nach § 10 Abs. 1 des Stromsteuergesetzes
im Kalenderjahr das 1,2fache des Betrages übersteigt, um den sich für
das Unternehmen der Arbeitgeberanteil an den
Rentenversicherungsbeiträgen durch Senkung der Beitragssätze (§1 des
Beitragsgesetzes 1999 vom 19. Dezember 1998, BGBI. I.S. 3843, 3848)
bei entsprechender Anwendung der abgesenkten Beitragssätze im gleichen
Zeitraum des Jahres 1998 vermindert hätte."

(aus dem Handelsblatt)

Alles verstanden?
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#5
(22-01-2015, 19:09)p__ schrieb: [i]Bei dieser Debatte stehe man jedoch noch ganz am Anfang, heißt es aus der AG Recht und Verbraucherschutz der SPD-Fraktion.[/i]

Iss klar! Mal davon abgesehen, dass hier eine Gesetzgebungsänderung ca. drei Generationen an Zeit benötigt, hätte man ja von anderen Ländern "abgucken" können, wo es besser funktioniert. Da sag ich nur Punktevergabe zum Thema Einwanderung, wie in Kanada. Aber das wäre ja jetzt ganz pööhse und irgenwie "Gida".

(22-01-2015, 19:09)p__ schrieb: Kein Problem, Kindesunterhalt war ja immer nur für die Kinder, egal wie hoch der ist, ändert das ja nichts an der finanziellen Situation der Mutter :-)
Das war jetzt auch gaaanz phöse! :-)
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#6
Auch schon gelesen.

So langsam wird der Druck immer größer und man wird sich dem Thema nicht mehr verschließen können.

Auch Dank der Urteile vom EGMR.
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#7
Wie schon bei vielen anderen Dingen zeigt sich, dass es sich lohnt, sich die Familiengerichtstage sehr genau anzusehen. Die Themen dort sind immer Signal und Vorläufer gewesen, weil die Juristen dort sehr gute Verbindungen zu den Juristen in der Politik haben. Das lässt sich beweisen. Wenn Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben angefordert werden, tauchen dieselben Namen wieder auf. Man kann davon ausgehen dass die gefragten "Experten" der angekündigten "Expertenanhörung" auch teilweise aus diesem Kreis stammen.
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#8
Genau.
Experten in Unterhaltsfragen sind immer nur die, die ihn bekommen.
Experten für das Sorgerecht sind immer nur die, die es haben.
Experten für Betreuung sind immer nur die, die Betreuen.
Experten für Umgangsrecht können aber immer nur die sein, die darüber bestimmen.
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#9
Die Mächtigen entscheiden über die Ohnmächtigen. Das ist nichts Neues und das ist strukturell, systematisch und konzeptionell so gewollt. Das ist übrigens auch das Wesen der repräsentativen Demokratie.

Wer Mühe hat, das zu verstehen oder zu akzeptieren, dem empfehle ich Montesqieu zur Lektüre, insbesondere L´esprit des lois. Wichtig ist, das in diesem Zusammenhang Strömungen aus dem gesellschaftlichen Unterbau aufgegriffen und berücksichtigt werden.
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#10
Erst dachte ich, das ist doch mal ein Anfang!

Quelle: http://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitt...recht.html

Nach § 1606 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist bislang vorgesehen, dass „in der Regel“ ein Elternteil das Kind betreut, wogegen der andere Elternteil Bar-Unterhalt leistet. In der Praxis ist hingegen häufiger zu beobachten, dass beide Elternteile sich nach einer Trennung gemeinsam um die Kinder kümmern.
...
In der Rechtsprechung wird dem bislang durch Modifizierungen bei der Unterhaltsberechnung Rechnung getragen. Vor diesem Hintergrund wird gefordert, dass die gesetzlichen Regelungen zum Kindesunterhalt diesem Wandel angepasst und flexibler gestaltet werden.

Ich weiß bisher nicht, wer/wie/wo/was gefordert wurde.

Aber!

Auf dem Symposium diskutieren daher namhafte Vertreter aus dem Deutschen Bundestag, der Rechtsprechung, der Forschung und Lehre sowie aus den Verbänden über diese Herausforderung.

Heheheee.... Da sind wir wieder... "Namhafte Vertreter". Man beachte.... Keine namhaften VertreterInnen! ;-)

Das Ergebnis dann:
Im Ergebnis wurde festgehalten, dass diese Diskussion fortzusetzen ist.

Heißt, dass irgendwann mal in 2073 wird man/frau sich nochmal zusammensetzen, ob das DEUTSCHE Unterhaltsrecht noch zeitgemäß ist!

Voll die Realsatire! Und die bringen tatsächlich für so eine Null-Aussage eine Pressemitteiung raus. :-(
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#11
Diese Gesellschaft ist halt noch nicht reif für "neue Väter"...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#12
Zitat:Es wurde deutlich, dass auf die komplexen unterhaltsrechtlichen Fragen, die das gehäufte Auftreten von Fällen des erweiterten Umgangs oder des Wechselmodells aufwirft, keine schnellen gesetzgeberischen Antworten möglich sind. Vorrangig soll es in den weiteren Diskussionen deshalb darum gehen, in der Rechtsprechung und im Rahmen der „Düsseldorfer Tabelle“ den Fragen zu begegnen.

Keine schnellen Änderungen zu erwarten. D'dorfer Tabelle bleibt, kommen vielleicht noch ein paar Spalten und/oder Zeilen dazu.
Ist doch kein Problem, wir haben Zahlväter haben ja Zeit und Geld. Außerdem kann man ja auch nicht ganzen Jahrgängen juristischer
Absolventen verkaufen, das sie umsonst das Auswürfeln des Unterhaltsbetrags erlernt haben, weil jetzt etwas ganz Neues kommt.

Also vielleicht doch nur nur eine Spezialregelung, die in der Praxis kaum anwendbar ist. So ähnlich, als würde die
PKW-Maut nur für gelbe Kleinwagen mit pinken Fahrgastsitzen gelten.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#13
"Hauptsache, wir haben mal etwas dazu gesagt, das Thema erfolgreich verdrängt und mal wieder einen kleinen Dienstausflug gemacht.

Wenn mal wieder einer fragt, können wir ja sagen, dass wir mit Hochdruck dran sind.
Wir sind auf einem guten Weg und das ist alternativlos!"
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#14
Ich halte die Pressemitteilung für nicht uninteressant.

- Sie sprüht generell auf ganzer Linie vor Hilflosigkeit. Und das trotz der geballten selbsternannten Kompetenz, die sich da versammelt hat. Ist wohl doch nicht so weit her mit der Kompetenz, hm?
- Sie muss zugeben, dass immer mehr Trennungseltern Wechselmodelle leben. Formuliert, wie wenn das den Staatsorganen furchtbar unangenehm wäre. Und sicher auch tatsächlich ist.
- Die hochverehrte hochqualifizierte Junta aus dem "Deutschen Bundestag, der Rechtsprechung, der Forschung und Lehre sowie aus den Verbänden" zockelt hinterher, weiss nichts anzufangen mit diesen schlimmen Fingern von Eltern, die es einfach wagen die Kinder gemeinsam aufzuziehen.
- es wird zugegeben, dass das BGB rückständiger, unbrauchbarer und unreparierbarer Schrott von vorgestern ist. Es passt nicht auf die Gegenwart.

Ist doch ein netter Offenbarungseid. Und ist doch nett, dass die hohen Damen und Herren nun gezwungen sind, solche Entwicklungen wie alternierende Obhut wahrzunehmen.
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#15
(04-05-2015, 23:00)p__ schrieb: Ist doch ein netter Offenbarungseid.

Aus unserer Sicht ja.
Aus deren Sicht eher so: Wir lassen uns mal herab, das auch noch zu regeln, wenn die da im Volk sich schon wieder was haben einfallen lassen, was nicht passt.
Alternativen: Wir bessern das BGB ein bisschen nach - machen wir seit 1871 sowieso schon immer - 
oder: wir verbieten einfach diesen Unfug.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#16
Das kann Frauen, die auf "neue Väter" setzen (wollen), nicht wirklich gefallen...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#17
"Unterhalt als Geschäftsmodell" bringt das Deutschlandradio: http://www.deutschlandradiokultur.de/ver..._id=326171

Auch hier wieder, wie schon in den Artikeln in TAZ und einer Menge anderer Zeitungen wird bemängelt, dass das Unterhaltsrecht strikt zwischen Betreuungselternteil und Umgangselternteil unterscheidet:

"In Fällen wie denen von Dirk und Carola, in denen der Vater 43 Prozent der Zeit mit seinen Kindern verbringt, die Mutter aber 57 Prozent, gilt deshalb weiter die alte Regel: Rein rechtlich ist Carola die Betreuerin und Dirk der Zahler. Wenn man unterstellt, dass Eltern auch rational-finanziell kalkulieren, dann senden Richter und Gesetzgeber damit zwei fatale Signale.

Erstens: Für die Mütter lohnt es, den Betreuer-Status zu halten. Sich also einer 50:50-Betreuung zu verweigern und es so zu machen, wie Carola: kompletter Unterhalt, zwölf Tage Freizeit. Ein prima Business-Modell.

Zweites Signal: Für die Väter rechnet es sich nicht, den Kindern ein zweites Zuhause zu bieten. Ein Zimmer. Gemeinsamen Alltag. Und das mehr als an jedem zweiten Wochenende.

Das ist weder fair noch vernünftig. Noch im Sinne derer, um die es eigentlich gehen sollte: die Kinder.
"

Seltsam, gerade dieser Aspekt des Unterhaltsrechts scheint sehr "pressegängig" zu sein. Das Wechselmodell weniger und der Wahnsinn des Standard-Unterhaltsrechts noch viel weniger. Finde ich sehr interessant, was macht gerade diesen Aspekt so viel erzählens- und besprechenswerter?
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#18
Ich denke, dass genau das der Schlüssel zu Glück sein könnte.

Selbst Leute wie Antimännerbarbie, müssten doch eigentlich bei genau diesem Thema auch anspringen.
Schließlich will sie ja auch aus dem klassischen Ehemodell raus.
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#19
Das ist wieder eine erfolgreiche junge Frau, die da schreibt. Ich denke, die kann sich vorstellen, dass die Kinder auch ´mal mehr beim Vater sein können, wenn es bei ihr beruflich erforderlich ist. Sie schreibt zwar über einen Vater, aber mglw. über ein Dilemma, in das sie sich selbst hineinfallen sehen könnte...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#20
(23-07-2015, 21:23)p__ schrieb: Seltsam, gerade dieser Aspekt des Unterhaltsrechts scheint sehr "pressegängig" zu sein. Das Wechselmodell weniger und der Wahnsinn des Standard-Unterhaltsrechts noch viel weniger. Finde ich sehr interessant, was macht gerade diesen Aspekt so viel erzählens- und besprechenswerter?

Genau das scheint mir der Schlüssel.
Damals im Gespräch mit dem JA-zwei-Damen-Standgericht hab ich nachgefragt, da die Damen ja Wechselmodell vehement ablehnten, ob sie denn auch ab morgen dann alle deutschen Internate schliessen wollen, dies sei ja das Gleiche.........fehlender "Lebensmittelpunkt" und so........

Wechselmodell......der Begriff ist auch einfach nicht bekannt, im Zweifel wird er eben einfach abgelehnt.
So geschehen bei Meldebehörde ("50:50 gibts nicht")......Jobcenter (die schickten gleich drei Wohnungsinspekteure)...usw....

Aber die Betreuungs-Quotenregelung wär doch toll  Big Grin

Dazu mach ich jetzt aber lieber nen neuen Thread auf weil offtopic
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#21
"Betreuungsquote"... das wäre doch was für die Dame vom "Ministerium für alles außer Männer". Damit könnte sie ´was anfangen und arbeiten! Smile Smile Smile
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#22
Vielleicht sollte Mann mal zur Abwechslung gegen "geteilt" rebellieren. Damit zusammenbleibt, was zusammengehört.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#23
"Man sollte mal" zur Abwechslung den Satz "man sollte mal" endlich sein lassen, so wie weitere hohle Dauerphrasen. Offtopicbeiträge abgetrennt. Hier gehts um die Beiträge in den Medien, die vollen Unterhalt bei viel Mitbetreuung thematisieren. Es sind noch ein paar erstaunlich gute Kommentare hinzugekommen, es lohnt sich den Artikel nochmal aufzurufen.

Die verlinkten Beiträge waren nicht die Einzigen. Sucht man ein bisschen, finden sich noch einige mehr. Die Huffington Post hat einen längeren Artikel gebracht, in dem das auch einen wichtigen Punkt ausmacht: http://www.huffingtonpost.de/lutz-bieren...71650.html

Darum geht es um "Gründe, warum sich Väter weniger für ihre Kinder engagieren als sie wollen". Und da der Artikel nicht von einem Systemjournalisten stammt, sondern von einem Menschen, der die Situation tatsächlich kennt, wird auch der Zustand nach einer Trennung nicht ausgelassen - eine Ausnahme, sonst fällt das immer unter den Tisch. Hier der Punkt damit:

"Denn ob sie das Kind nur einmal im Jahr sehen oder 45 Prozent der Fürsorge übernehmen, ist im Unterhaltsrecht egal. Da gibt es nur Vollerzieher oder Vollzahler oder Paare die sich das exakt (!) 50:50 teilen, wie der Bundesgerichtshof im November 2014 noch einmal festgestellt hat.

Hat die Mutter auch nur einen Tag im Monat mehr Erziehungszeit, muss der Vater den Unterhalt dennoch fast vollständig entrichten - als Barunterhalt an die Mutter. Dabei ist es völlig gleichgültig, ob er auch die Miete für ein extra Kinderzimmer bezahlen muss oder die Kinder zu 45 Prozent selbst verpflegt und einkleidet.

Da kann er von Glück reden, wenn ihm die von der Mutter als Beistand eingesetzte Jugendamts-Mitarbeiterin - wozu selbst Unterhalt eintreiben, wenn man das Jugendamt instrumentalisieren kann? - um eine Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle herabstuft und er 18 Euro weniger zahlen muss. Wie gnädig!

Und ganz wichtig: Natürlich können sich diese Väter ihr Privatvergnügen der Kindeserziehung nur leisten, wenn sie genug verdienen, um trotz Arbeitszeitreduzierung den vollen Unterhalt zahlen zu können. Ansonsten greift die gesteigerte Erwerbsobliegenheit: Wenn sie in Vollzeit 2.850 Euro verdienen, zahlen sie für zwei Kinder je nach Alter zwischen 578 und 804 Euro.
"
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#24
Ich will kein erzwungenes Wechselmodell sondern die Eltern sollen das selbst und flexibel regeln können.

Ich will nur das KU taggenau berechnet wird.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#25
Wie soll die Unterhaltsgestaltung nach der Rebellion aussehen?
Wer soll wem dann wie viel zahlen?  
Soll ein getrennter Elternteil, der nicht mehr dauerhaft mit seinem Kind zusammenlebt, überhaupt weiter KU zahlen?
Soll die UH/KU-Zahlung per Gesetz der Next der Ex übernehmen?

Oder sollen nur noch die Eltern schwanger werden dürfen, die Geld auf dem Konto vorrätig zu liegen haben, so dass der Staat keine Gefahr läuft, ersatzweise für UH-Zahlungen aufkommen zu müssen?

Manchmal kotzt mich die Gedankenarmut unserer hochgeschätzten Experten für dies und jenes maßlos an Cool

UH my religion
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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