14-01-2015, 16:49
Seit wann weist man Einnahmen mit Hilfe von Kontoauszügen von jemand nach, der ans Jugendamt zahlt? Das Geld geht ja gar nicht an die Ex, sondern ans Jugendamt, das damit irgendwas macht.
Die Ex kann den Unterhalt durch Kontoauszüge ihres eigenen Kontos nachweisen.
Ist sie zu dumm dafür, kann sie ihrerseits höflich beim Jugendamt nachfragen, ob sie die Zahlungen nachweisen.
In keinem Fall ist das deine Sache, wie die anderen schon sagten. Wenn du auf jede unzulässige Forderung eilfertig loshüpfst, wirst du nach Strich und Faden für dumm verkauft. Du investierst deine Zeit, deine Mühe, um den Unterhaltsbesoffenen zu dienen?
Die Ex kann den Unterhalt durch Kontoauszüge ihres eigenen Kontos nachweisen.
Ist sie zu dumm dafür, kann sie ihrerseits höflich beim Jugendamt nachfragen, ob sie die Zahlungen nachweisen.
In keinem Fall ist das deine Sache, wie die anderen schon sagten. Wenn du auf jede unzulässige Forderung eilfertig loshüpfst, wirst du nach Strich und Faden für dumm verkauft. Du investierst deine Zeit, deine Mühe, um den Unterhaltsbesoffenen zu dienen?