14-01-2015, 14:59
(14-01-2015, 13:11)ibu400 schrieb: Jedes Jahr Forderungen für Einkommensnachweise/Steuerbescheide
Hast Du einmal Auskunft gegeben, so bist Du erst nach Ablauf von zwei Jahren verpflichtet, erneut Auskunft zu geben.
Da Du es mit einer Hardcore-JA-Tussi zu tun zu haben scheinst, ist es das vernünftigste, was Du tun kannst, daß Du Deinen Anwalt agieren läßt.
Aus Deinen Ausführungen entnehme ich, daß er die Forderungen des JA erfolgreich abgewehrt hat.
Wozu Du eine Aufstellung des geleisteten KUs brauchst, würde mich auch mal interessieren.
Simon II