07-01-2015, 15:17
@ Hobbit,
ab Auszug trägt der Verbleibende sämtliche laufenden Kosten wie Wasser, Heizung usw. selber. Wenn Du ausziehst, zahlt sie ihre verbrauchsabhängigen Kosten sowieso - das wäre also kein Entegegenkommen von ihr, das müsste sie ohnehin. Die Kreditrate fürs Haus wird gegen den Wohnvorteil aufgerechnet - ob Du damit ein Geschäft machst, wissen wir nicht, weil wir die Beträge nicht kennen.
Aus meinem eigenen Fall: Ich zog aus, Exe verblieb mit einem Kind im eigenen Haus und bewohnte 220 qm. Eigentlich wollte ich ja, dass sie auszieht, aber sie hat mit Zähnen und Klauen um das Haus gekämpft, obwohl nicht nur ich, sondern auch der Richter am FamGericht ihr vorgerechnet haben, dass sie sich dieses Haus nicht leisten kann - trotzdem, sie wollte es unbedingt haben.
Das OLG hat ihr dafür dann einen Wohnwert von 1.000.- € monatlich festgesetzt und ihren Unterhaltsanspruch um eben diese 1.000.- € reduziert. Jetzt versucht sie Hartz4 zu bekommen, aber mit diesem Haus (sie ist immer noch als Miteigentümerin im Grundbuch..) wird das schwierig.
Die monatlichen Kreditraten lagen damals bei der Trennung 2010 bei knapp 1.500.- € monatlich, inzwischen durch das niedrige Zinsniveau unter 1.000.- €.
Austriake
ab Auszug trägt der Verbleibende sämtliche laufenden Kosten wie Wasser, Heizung usw. selber. Wenn Du ausziehst, zahlt sie ihre verbrauchsabhängigen Kosten sowieso - das wäre also kein Entegegenkommen von ihr, das müsste sie ohnehin. Die Kreditrate fürs Haus wird gegen den Wohnvorteil aufgerechnet - ob Du damit ein Geschäft machst, wissen wir nicht, weil wir die Beträge nicht kennen.
Aus meinem eigenen Fall: Ich zog aus, Exe verblieb mit einem Kind im eigenen Haus und bewohnte 220 qm. Eigentlich wollte ich ja, dass sie auszieht, aber sie hat mit Zähnen und Klauen um das Haus gekämpft, obwohl nicht nur ich, sondern auch der Richter am FamGericht ihr vorgerechnet haben, dass sie sich dieses Haus nicht leisten kann - trotzdem, sie wollte es unbedingt haben.
Das OLG hat ihr dafür dann einen Wohnwert von 1.000.- € monatlich festgesetzt und ihren Unterhaltsanspruch um eben diese 1.000.- € reduziert. Jetzt versucht sie Hartz4 zu bekommen, aber mit diesem Haus (sie ist immer noch als Miteigentümerin im Grundbuch..) wird das schwierig.
Die monatlichen Kreditraten lagen damals bei der Trennung 2010 bei knapp 1.500.- € monatlich, inzwischen durch das niedrige Zinsniveau unter 1.000.- €.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1