02-01-2015, 22:41
(02-01-2015, 22:33)cappucino31 schrieb: Mit Gericht ist mir nicht fremd ' ich stand schon mehrmals da und es sah immer besser aus ' wenn man kompromissbereit war. Deshalb J A !Ist sicherlich nicht falsch und in manchen Fällen auch sicherlich eine humorvolle Erfahrung. :-)
In Deinem Fall würde ich beim Gespräch mit der überaus attraktiven JA-Dame "nur einmal"
1686 BGB erwähnen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/1686.html
Mal sehen, ob ihr JA-Obermacker-Boss-Pudel-der-Nation ihr unter die Arme greift. :-)