01-01-2015, 14:01
Jedenfalls ist die Vorlage einer Schulbescheinigung wichtig. Das wäre aber ein Vorgang im Rahmen des Unterhaltsrechts. Ein Zeugnis ist noch besser, das enthält auch Hinweise ob mit einem Schulausstieg in Zukunft zu rechnen ist. Fehlzeiten, schlechte Noten bedeuten, dass man das Einfordern künftiger Nachweise sehr konsequent betreiben sollte. Zeugnisforderung ist nicht Unterhaltsrecht, sondern § 1686 BGB, siehe ausführlich oben. Machs übers Zeugnis.