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BGH "stärkt" wieder mal Rechte von Nichthelichen Gemeinschaften
#4
(18-08-2008, 19:16)BGH schrieb: "Dass nur das Vertrauen von Ehegatten in die lebenslange Dauer ihrer Verbindung rechtlich geschützt ist (§ 1353 Abs. 1 Satz 1 BGB), vermag mit Blick auf die hohe Scheidungsquote eine unterschiedliche Behandlung nicht überzeugend zu begründen".

Bei einer so hohen Scheidungsquote dürfte folgerichtig das Vertrauen in die lebenslange Dauer nicht mehr vorausgesetzt werden. Jedenfalls ist es ein logisch völlig falscher Schluss, dieses Vertrauen auch noch auf nichteheliche Lebensgemeinschaften auszuweiten. Anderfalls handelt das Gericht so, wie wenn Heizer auf Elektroloks vorgeschrieben werden, weil es immer weniger Dampfloks gibt.
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RE: BGH "stärkt" wieder mal Rechte von Nichthelichen Gemeinschaften - von p__ - 18-08-2008, 19:55

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