18-08-2008, 19:16
Da hat der BGH wohl auf die massive Kritik seiner Entscheidungen in der Rechts-Literatur reagiert und auf die neueste Erkenntnis
"Dass nur das Vertrauen von Ehegatten in die lebenslange Dauer ihrer Verbindung rechtlich geschützt ist (§ 1353 Abs. 1 Satz 1 BGB), vermag mit Blick auf die hohe Scheidungsquote eine unterschiedliche Behandlung nicht überzeugend zu begründen".
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...lank=1.pdf
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...lank=1.pdf
Hahne ist wohl nicht mehr im 12. Senat.
"Dass nur das Vertrauen von Ehegatten in die lebenslange Dauer ihrer Verbindung rechtlich geschützt ist (§ 1353 Abs. 1 Satz 1 BGB), vermag mit Blick auf die hohe Scheidungsquote eine unterschiedliche Behandlung nicht überzeugend zu begründen".
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...lank=1.pdf
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...lank=1.pdf
Hahne ist wohl nicht mehr im 12. Senat.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.