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BGH "stärkt" wieder mal Rechte von Nichthelichen Gemeinschaften
#2
ich denke mal, er meint hier die erbrachte tatsächliche Arbeitsleistung, wie Bier für die Bauarbeiter herantragen, meckern, weil der Mörtel zu rauh, zu fein ist, zu grau ... oder dem Mann abends einen bl..en, weil er sich ja nicht mehr bewegen kann ... also zu Gunsten der ohnehin meist nur zusehenden "Besseren Hälfte"

Ich glaube nicht, dass damit das Sparbuch der Braut-Eltern gemeint ist, denn dieses ist ja nur für das Herzchen und nicht für das Schwein, das ersteres verführt hat
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RE: BGH "stärkt" wieder mal Rechte von Nichthelichen Gemeinschaften - von Ralf G. - 18-08-2008, 12:32

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