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Trennungsunterhalt in Steuererklärung: Wie am schlauesten?
#16
Ich würde solche Dinge wie den Wegfall öffentlicher Leistungen oder den Steuerberater nicht bzw. nicht ohne Bedingung ausgleichen, sonst ist das auch nur wieder eine Aufforderung, möglichst hohe Kosten zu produzieren, die auch höher werden können, als deine Ersparnis.

Solche Dinge sollten daher zumindest im Vorjahr angekündigt werden, um noch eine Kündigung der Vereinbarung erreichen zu können und statt Steuerberater würde ich immer anbieten, ihr bei Ausfüllung des Fragebogens in Bezug auf die Versteuerung des Unterhalts zu helfen.
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RE: Trennungsunterhalt in Steuererklärung: Wie am schlauesten? - von beppo - 30-11-2014, 15:29

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