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Sammlung: Urteile zur Höhe eines fiktiven Einkommens
#1
Mich interessiert, welche fiktive Einkommenshöhen eines Unterhaltspflichtigen bisher in Gerichtsurteilen zur Grundlage von Unterhaltstiteln gemacht wurden. Habt Ihr Links oder kennt Ihr entsprechende Fälle?
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#2
Also ich habe einen Unterhaltstitel in Höhe von fast 3.000,- € und die Senkung wegen Arbeitslosigkeit und später ALG2 Bezugs, wurde nach 3 Jahren fahriger und ineffizienter Verhandlungen abgewiesen.
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#3
Mein Beileid! Ist dieser Titel entstanden, als Du noch für 3000 € in Lohn und Brot standst (möglicherweise mit günstiger Steuerklasse) oder wurde er zu einem Zeitpunkt, als Du dieses Einkommen nicht mehr hattest, geschaffen? Das wäre ja dann ein fiktives Einkommen.
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#4
Das steht leicht findbar im Unterforum für Gerichtsurteile: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=6207 - auch die Links daraus beachten.
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#5
Der Titel wurde vom OLG noch erhöht, zu einem Zeitpunkt, zu dem ich bereits seit 7 Monaten gekündigt war und 3 Wochen bevor die Kündigungsfrist auslief.

Der Verlust meines Arbeitsplatzes wurde als "rein Spekulativ" angesehen, und ich wurde auf "Anregung" des Gerichts zu einem Vergleich "überredet, der es mir erlaubte, vier Monate nach Beginn meiner Arbeitslosigkeit auf Absenkung des Titels zu klagen.
Diese Klage zog sich über 3 Jahre hin und wurde dann abschlägig beschieden.

Jetzt denkt das OLG seit ca. 1,5 Jahren darüber nach, ob und wann es Zeit für meine Berufung hat.
Mein jüngstes Kind wird demnächst 15, meine Ex arbeitet nach wie vor nicht.
Ihren gut bezahlten Job hat sie nach den ersten Anzeichen einer Schwangerschaft hin geworfen, das Produkt dieser ersten Schwangerschaft wird nächstes Jahr 18.
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#6
Nichts über 3000 €. In den meisten Fällen geht es um ungelernte oder sprachunkundige Väter, also Mangelfälle.

Könnt Ihr noch Zahlenbeispiele nennen?
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#7
Hier gehts zumindest nicht um einen Mangelfallin ;-) trotzdem interessant:
http://gerichtsentscheidungen.berlin-bra...true&bs=10
(oft gehen die Links nicht ; dann Aktenzeichen eingeben: OLG Brandenburg, 30.07.2014 Aktenzeichen: 13 UF 96/13 )
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#8
(12-11-2014, 23:35)feministensoehnin schrieb: Mich interessiert, welche fiktive Einkommenshöhen eines Unterhaltspflichtigen bisher in Gerichtsurteilen zur Grundlage von Unterhaltstiteln gemacht wurden. Habt Ihr Links oder kennt Ihr entsprechende Fälle?

Ich hatte nie ein fiktives Einkommen. Bei mir ging man immer vom tatsächlichen Einkommen und streng nach DDT aus. 

Fiktive Einkünfte wurden mir nie angerechnet, aber auch kein tatsächlicher Mehraufwand. 

Gut, der letzte Fall ging nach Strafrecht und da war ich dann ein Mangelfall, wenn man die DDT her nimmt, aber ein fiktives Einkommen wollte mir man dann doch nicht andichten.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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