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Verjährung Kindesunterhalt
#12
Das kann nicht stimmen. Ein Anwalt kann verlangen, was er will, deswegen kann er noch nicht pfänden lassen. Gepfändet werden kann nur, was vollstreckbar ist. Vollstreckbar ist z.B. ein vollstreckbarer Titel. Aufgrund welcher Urkunde wurde denn überaupt gepfändet? Tituliert ist nur ein niedrigerer Betrag, sagst du? Aber woher kommt die Pfändungsmöglichkeit für den Rest?

Dass das Maximum herausgeholt wird und dafür auch die Vermögensauskunft eine Zwischenstation ist, ist üblich. Unterhaltpflichtige haben schliesslich immer Geld, sie rechnen sich nur arm oder verstecken es. Man muss nur richtig draufhauen, damit die Taler herauspurzeln. Alle anderen verdienen auch dabei mit, höhere Streitwerte und höhere Pfändungen bedeutet höhere Gebühren. Ein Gewinn für alle Seiten. Ausser der Irrelevanten.
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Verjährung Kindesunterhalt - von Arminius - 11-11-2014, 14:09
RE: Verjährung Kindesunterhalt - von Arminius - 11-11-2014, 14:21
RE: Verjährung Kindesunterhalt - von Petrus - 11-11-2014, 14:23
RE: Verjährung Kindesunterhalt - von Arminius - 12-11-2014, 10:09
RE: Verjährung Kindesunterhalt - von p__ - 11-11-2014, 14:24
RE: Verjährung Kindesunterhalt - von Arminius - 11-11-2014, 15:00
RE: Verjährung Kindesunterhalt - von p__ - 11-11-2014, 15:03
RE: Verjährung Kindesunterhalt - von Arminius - 11-11-2014, 15:13
RE: Verjährung Kindesunterhalt - von p__ - 11-11-2014, 20:59
RE: Verjährung Kindesunterhalt - von p__ - 12-11-2014, 10:35
RE: Verjährung Kindesunterhalt - von Arminius - 12-11-2014, 10:55
RE: Verjährung Kindesunterhalt - von p__ - 12-11-2014, 11:09
RE: Verjährung Kindesunterhalt - von Arminius - 12-11-2014, 11:36
RE: Verjährung Kindesunterhalt - von p__ - 12-11-2014, 12:49
RE: Verjährung Kindesunterhalt - von Skipper - 12-11-2014, 14:47
RE: Verjährung Kindesunterhalt - von Arminius - 12-11-2014, 19:54
RE: Verjährung Kindesunterhalt - von Skipper - 12-11-2014, 20:39

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