11-11-2014, 20:06
(11-11-2014, 15:00)Arminius schrieb: Und meine permanente Nachfrage ob die KM überhaupt auf Zahlungen des KV verzichten darf gibt es keine Antwort.
Sie kann den Kindesvater vom Unterhalt frei stellen. Aber nur, wenn sie dadurch nicht selbst zum Sozialfall wird.
Eine Freistellung, dann ALG - II beantragen und den Unterhalt vom Jobcenter wollen geht nicht.
Hier
http://www.rkuk.de/mediapool/133/1330822/data/Ut1.pdf
ist das ziemlich gut erklärt.
LG
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.