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Verjährung Kindesunterhalt
#1
Hallo Gemeinde,

bei mir wird per Pfändungs - und Überweisungsbeschluss gepfändet (Bank). Jetzt wollte ich durch einen RA überprüfen lassen ob die Pfändung so richtig ist.

Die Antwort war die Pfändung ist so nicht richtig weil bei Ihnen nur die Differenz zum Unterhaltsvorschuss gepfändet wird aber dem Kind durch den Auslauf des Unterhaltsvorschusses der volle Betrag zusteht.

Der Pfändungs - und Überweisungsbeschluss wurde nach dem Auslaufen des UHV beantragt.

Nach Auffassung des RA sollte ich auf gar keinen Fall eine Abänderungsklage anstreben (was auch in meinen Augen kein Sinn machen würde) weil "nur" die differenz bis zum 18.Lebensjahr gepfändet wird.

Verjährt der Rest oder wird mir irgendwann der volle Betrag nach fast 8 Jahren draufgeknallt.

Die RA der Kindesmutter hatte wohl übersehen das der UHV abgelaufen ist.

Hat vielleicht jemand Erfahrung damit ?

Lg

Arminius
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Verjährung Kindesunterhalt - von Arminius - 11-11-2014, 14:09
RE: Verjährung Kindesunterhalt - von Arminius - 11-11-2014, 14:21
RE: Verjährung Kindesunterhalt - von Petrus - 11-11-2014, 14:23
RE: Verjährung Kindesunterhalt - von Arminius - 12-11-2014, 10:09
RE: Verjährung Kindesunterhalt - von p__ - 11-11-2014, 14:24
RE: Verjährung Kindesunterhalt - von Arminius - 11-11-2014, 15:00
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RE: Verjährung Kindesunterhalt - von Arminius - 11-11-2014, 15:13
RE: Verjährung Kindesunterhalt - von p__ - 11-11-2014, 20:59
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RE: Verjährung Kindesunterhalt - von Arminius - 12-11-2014, 19:54
RE: Verjährung Kindesunterhalt - von Skipper - 12-11-2014, 20:39

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