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Umgang durch Sozialrichter feststellen lassen
#1
Mami hat 2 Jahre lang Erklärung abgegeben dass Kinder an 2 Tagen pro Woche bei mir sind, dem JC hat das so gereicht.
Dann wollte ich nicht mehr von ihren Unterschriften abhängig sein und habe stattdessen selbst eine eidesstattliche Erklärung über die 2 Tage pro Woche geschrieben. Nach einem Widerspruch meinerseits wurde dem Bescheid abgeholfen und dieser zu meinen Gunsten abgeändert, vermutlich da ich es mit Mamis Unwillen an einer starren Umgangsregelung begründete.
Jetzt mit neuem Bewilligungsabschnitt kommt neuer SB und schreibt, daß das ohne die exakte Aufzählung sämtlicher Umgangstage so nicht mehr gehen würde und es stünde mir frei mich an ein Sozialgericht zu wenden.
Genau das habe ich vor, wie sollte ich mich vorbereiten ?
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#2
Zitat: Jetzt mit neuem Bewilligungsabschnitt kommt neuer SB und schreibt, daß das ohne die exakte Aufzählung sämtlicher Umgangstage so nicht mehr gehen würde

Um welchen Zeitraum geht es? Zukunft? Vergangenheit? Wo ist das Problem? Schreib ihm irgendein (mehrere) Datum für die Zukunft und dann für die Vergangenheit eine Liste mit den tatsächlichen Aufenthaltszeiten, die du an Eides statt versichern kannst. Er kann ja einen vorläufigen Bescheid erlassen.
Ob eine Zeugenvernehmung vor einem Richter praktischer ist, da bin ich mir nicht sicher...
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#3
pudding,

wo genau liegt das Problem?

Ihr Eltern fertigt eine Elternvereinbarung, die ihr beide unterschreibt.

Damit beantragst Du die Beihilfe für den Bewlligungszeitraum,
danach rechnest Du die tatsächlichen Umgänge mit dem JC ab.

Laß Dir was einfallen, wie Du die Anwesenheit der Kinder glaubhaft machen kannst, etwa durch Bahn-Tickets oder Tankquittungen am Wohnort der Kinder.  

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#4
(10-11-2014, 17:44)Sixteen Tons schrieb:
Zitat: Jetzt mit neuem Bewilligungsabschnitt kommt neuer SB und schreibt, daß das ohne die exakte Aufzählung sämtlicher Umgangstage so nicht mehr gehen würde

Um welchen Zeitraum geht es? Zukunft? Vergangenheit? Wo ist das Problem?

das Problem ist, daß Mami NICHT sämtliche Umgangstage exakt aufschreiben muß, sondern nur allgemein 2Tage/Woche bestätigen darf, und daß ist glaubhaft weil es MAMI erklärt.
Nun weiß ich nicht wie ich die Aufforderung deuten soll:
Mir als Papi wird trotz eidesstattlicher Erklärung desselben Sachverhalts entweder offenbar entweder doch nicht geglaubt ?
Oder es ist dem JC doch glaubhaft... aber das Angeben der einzelnen Tage ist doch dann sinnfrei wenn es dem Grunde nach nicht vom JC bestritten wird ?!
Ich komme der Logik des JC nicht hinterher.

(10-11-2014, 17:44)Sixteen Tons schrieb: Schreib ihm irgendein (mehrere) Datum für die Zukunft und dann für die Vergangenheit eine Liste mit den tatsächlichen Aufenthaltszeiten, die du an Eides statt versichern kannst.
Im Aufschreiben irgendwelcher Fantasiezeiten, solange sie 2Tage/Woche nicht überschreiten, nur um das JC zu befriedigen, sehe ich auch keinen Sinn. Mir geht es ums Grundsätzliche.

Habe eben den zuerst erfolgreichen Widerspruch der zur 6 monatigen Bewilligung geführt hat und nun die neuere Ablehnung des JC zum besseren Verständnis im Anhang hinzugefügt.


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#5
Du musst schon mitteilen, wann die Kinder genau bei dir sind. Das gehört zu deinen Mitwirkungspflichten und insofern ist die Forderung des Jobcenters tatsächlich nicht zu beanstanden.
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#6
Wieso darf Mami das allgemein halten und ich darf nicht ihre gleiche Formulierung benutzen ?
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#7
Was Mami darf und nicht darf, ist ja nicht dein Problem. Deswegen ein Fass aufzumachen ist Verschwendung von Lebenszeit und Ressourcen. Juristischen Erfolg wirst du damit auch nicht haben. Gib die Termine durch und gut ist es.
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#8
Dann habe ich Idiot mich wohl irrtümlich von einer leeren Floskel "Zeugenvernehmung durch einen Sozialrichter" inspirieren lassen, wie peinlich für mich... Smile
OK bedanke mich für den Durchblick.

Zitat:Welche Kindesmutter muss denn eine Bestätigung der Aufenthalts-/Abwesenheitszeiten der Kinder durch den Vater vorlegen?

(Ich rate solche "Bestätigungsanforderungen" mit der Anfrage nach der Begründetheit und der Rechtsgrundlage und wegen Unzumutbarkeit kategorisch abzulehnen, hilfsweise wird die Zeugenvernehmung durch einen Sozialrichter beantragt.

http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid118513
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#9
Im Moment geht es nur darum, dass du hinreichend konkrete Angaben machst und dazu bist du wie gesagt verpflichtet. Das obige Zitat bezog sich auf den Fall, dass deine Angaben in Zweifel gezogen werden und von der Mutter bestätigt werden sollen.

Der Stand der Dinge ist aber, dass du gar keine konkreten Angaben machst und das ist schlecht.
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#10
ich finde 2Tage pro Woche sind konkret genug, egal ob ich oder ob Mami das so sagt...

Schade dass ich mich nicht tiefer mit den Unterschieden der Bewertungen vom männlichen und weiblichen Erklärungen befassen sollte, es würde mir wirklich nichts ausmachen.

Aber du kannst dich offensichtlich besser in die Logik der JC-Denke einfühlen, sowas geht mir ab.
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#11
Ach, wenn du noch eine Erklärung haben willst...Der Monat besteht nicht aus exakt vier Wochen und es könnte durchaus sein, dass dir mit deiner Angabe zu wenig oder zu viel Geld ausgezahlt wird. Es gehört zu den Amtspflichten des Jobcenters beides zu verhindern. Das eine wäre eine rechtswidriger Verstoß gegen die Pflicht deinen Bedarf zu decken, sobald er entsteht und das andere Verschwendung von Steuergeld.
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#12
OK. Und wieso gilt es dasselbe nicht bei Mamis Erklärung zu verhindern ? Wie du es drehst und wendest, das zweierlei Maß anlegen des JCs ergibt für mich keinen Sinn.


Aber was solls...
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#13
Also ich kann das JC schon verstehen: Ein von Mami unabhängig sein wollender Vati ist doch sowas von suspekt... Big Grin
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#14
Hi pudding,

Unterschiede sehe ich darin, daß Du als Anspruchsberechtigter, als Leistungsbezieher den datumsgenauen Bedarf angeben und belegen mußt.
Die Mutter dagegen bestätigt lediglich, daß die Kids an 2 Tagen/W oder so unterwegs waren. 

S.
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#15
Wenn du aus Protest, wegen des zweierlei Maßes auf Geld verzichten willst, dann tu das. Du bist erwachsen.

@Skipper

Das ist völliger Quatsch. Es ist schon so, dass die Mutter hier unbillig geschont wird.
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#16
Na, na...

Die Rechtsbeziehungen unterscheiden sich zweifelsohne.
Die Mutter tritt lediglich als Zeugin auf.
Die Anforderungen an den Antragsteller und Leistungsbezieher sind völlig andere.

Kein "Quatsch".

S.
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#17
Ich habe unterstellt, dass Mami auch Hartz beansprucht. In dem Fall wäre das sehr wohl Quatsch. Andererseits geht das aus dem Thread tatsächlich nicht eindeutig hervor.
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#18
Auch mit H4-Mutter kein "Quatsch",
denn dann wären die Rechtsverhältnisse gegengleich.
Dann ist SIE Antragstellerin, muß SIE den Bedarf der Kinder in ihrem Haushalt nachweisen.
Allerdings mit der anderen Grundvoraussetzung, daß die Kids bei ihr gemeldet sind.
Gibt sie die Abwesenheit der Kids nicht an, macht sie sich wegen Betruges strafbar.

Beide Vater und Mutter müssen angeben und belegen, ob und wann die Kinder im Haushalt sind.
Die hiesigen JC machen da keinen Unterschied.

S.
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#19
Mami ist keine Kundin des JC.
Aber auch da wäre mir nicht ersichtlich warum ihre Bezeugung relevanter sei als meine, schliesslich wir sind beide Eltern.
Vielleicht sollte ich die Kinder zum Sozialrichter schleppen damit er sie auch befragen kann an exakt welchen Tagen sie Lust haben bei mir zu sein.
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#20
Dann unterliegt sie in diesem Sachverhalt auch keinen Mitwirkungspflichten und kann genauso gut auch gar nichts sagen.
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#21
HDann ist sie gegenüber Deinem JC zu nix verpflichtet.

DU allein bist für Deinen Bereich nachweispflichtig!
Auch im Binnenverhältnis sehe ich keine Möglichkeiten, Sie irgendwie dazu zwingen zu können.
Du mußt Dir andere Nachweise für die Anwesenheit Deiner Kids überlegen.

Ich weiß es aber nicht mit Bestimmtheit, vielleicht hat sich die Rechtslage dazu geändert.

S.
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#22
(10-11-2014, 23:03)the notorious iglu schrieb: Dann unterliegt sie in diesem Sachverhalt auch keinen Mitwirkungspflichten und kann genauso gut auch gar nichts sagen.

Ja, so ist es.
Aber das habe ich ja auch in der angehängten Widerspruchsbegründung geschrieben.
Am besten ich bringe dann die Kids zur Vernehmung beim SG über ihre Umgangstage bei mir mit, wär das genug des "Nachweises" wenn denen meine eidesstattliche Erklärung nicht glaubwürdig erscheint ?
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#23
Ich greife es nochmal auf:
Interessant wäre, ob sich im Binnenverhältnis, also unter den Eltern Auskunfts- oder Mitwirkungsansprüche bzw. Pflichten finden lassen.

Das wäre dann aber wohl Familienrecht.

S.
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#24
Ich verstehe das Ganze immer noch so, das man nur eine taggenaue Aufstellung vom TO haben will. Da erkenne ich kein Problem. "4 Tage im Monat X" ist zwar weniger zu schreiben, aber dafür ein Verfahren zu betreiben... Angel
Ich wäre vorsichtig, ob man dann nicht vom Richter noch ein paar Missbrauchsgebühren auf das Haupt bekommt.

SG Karlsruhe:
Zitat:Die Kammer ist sich der Tatsache bewusst, dass die hiernach erforderliche taggenaue Berechnung der Beklagten einen erhöhten Verwaltungsaufwand abverlangt. Diese Umsetzungsschwierigkeiten sind allerdings systemimmanent und als Folge der Rechtsfigur der Bedarfsgemeinschaft hinzunehmen (vgl.Bundessozialgericht, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R, Rdnr. 28 nach Juris). Sie können daher zu keiner anderen Beurteilung führen.

Quelle http://openjur.de/u/351637.html

Das wird man wohl von daher auch dem UET abverlangen können, das er konkrete Angaben macht.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#25
Mitunter werden sogar stundengenaue Angaben verlangt wegen der 12-Stunden-Regelung.

S.
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