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OLG Hamm, Beschl. vom 15.09.2014 - 3 UF 109/13 Ausländische Sorgerechtsentscheidung
#1
Deutsches Familiengericht darf ausländische Sorgerechtsentscheidung abändern.

http://www.rechtsindex.de/familienrecht/...-abaendern

Hier ein Fall der zeigt, dass Deutsche Gerichte das non plus ultra sind.
Ausländische Gerichte haben sich den deutschen zu unterwerfen.
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#2
(04-11-2014, 14:50)tumi schrieb: Deutsches Familiengericht darf ausländische Sorgerechtsentscheidung abändern.

http://www.rechtsindex.de/familienrecht/...-abaendern

Hier ein Fall der zeigt, dass Deutsche Gerichte das non plus ultra sind.
Ausländische Gerichte haben sich den deutschen zu unterwerfen.

Das Urteil ist zwiespältig:

In Bezug auf die KM entscheidet es anscheinend völlig richtig:

Zitat:Nach der durchgeführten Beweisaufnahme, insbesondere dem vom Senat eingeholten familienpsychiatrischen Gutachten, sei von einer Gefährdung des Kindeswohls auszugehen, wenn es derzeit zu einer Rückführung des Kindes in den Haushalt der Mutter kommen würde. Für das Kindeswohl sei es deswegen erforderlich, der Mutter die elterliche Sorge teilweise zu entziehen.

Die Entscheidung in Bezug auf den Vater scheint eine Frechheit zu sein:

Zitat:Mit dem angefochten Beschluss entzog das Familiengericht dem Vater vollständig und der Mutter teilweise - u.a. hinsichtlich der Aufenthaltsbestimmung und der Gesundheitsfürsorge - die elterliche Sorge.

Dieser Entzug ist durch das OLG offensichtlich bestätigt worden.

Simon II
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#3
(04-11-2014, 14:50)tumi schrieb: Hier ein Fall der zeigt, dass Deutsche Gerichte das non plus ultra sind.
Ausländische Gerichte haben sich den deutschen zu unterwerfen.
Entscheidung gelesen?

Was spricht denn gegen die Entscheidungsbefugnis deutscher Familiengerichte?
Schon die Vernunft gebietet es, dass inländische Gerichte bei Vorliegen der Voraussetzungen nach eigenem Recht entscheiden müssen!
Das hat nichts mit "non plus ultra" zu tun.

Wenn eine Mutter -nach ausländischen Recht entschieden- befugt ist, ihr Kind zu verprügeln, muss dass doch nach deutschem Recht geändert werden können.
Nach islamischen Recht (Scharia) haben Männer weitreichende Macht über Frau und Kinder.
Sollen die sich auf islamisches Rechtsprechung berufen dürfen, wenn sie durch eine Scharia-Entscheidung erlaubt, hier ihre Kinder verprügeln?
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#4
Die Grenze ist schon aufgeweicht:
http://www.zr2.jura.uni-erlangen.de/aktu...aria.shtml

Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#5
Wieso hat man dem Vater das Sorgerecht entzogen?
Man kann doch das Kind zum Vater nach Rumänien schicken, anstatt es in einem Heim zu stecken.
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#6
(04-11-2014, 17:44)tumi schrieb: Wieso hat man dem Vater das Sorgerecht entzogen?
Man kann doch das Kind zum Vater nach Rumänien schicken, anstatt es in einem Heim zu stecken.
worum geht es denn nu?
Um die  Zuständigkeit deutscher (Familien-)Gerichte speziell bei Abänderung ausländischer (Sorgerechts-)Entscheidungen oder um den Inhalt solcher Entscheidungen?

Zuständigkeitsprobleme sehe ich jedenfalls keine.
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