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§1600BGB / schwangere Ex heiratet kurz vor Entbindung
#11
(31-10-2014, 17:09)MilanK schrieb: So zogen Mutter und Kind wegen der Obdachlosigkeit bei mir ein. Sie suchte zwar während ihrer Obdachlosigkeit nach einer Wohnung – war jedoch vollkommen überfordert – zu diesem Zeitpunkt hatte ich ihr Verhalten und Unvermögen noch nicht als krankhaft verstanden.
...

Wir zogen dann in ein Haus – das Zusammenleben stellte sich durch die völlige Lebens- und Beziehungsunfähigkeit als extrem belastend heraus. Bemühungen und Gespräche brachten absolut nichts, außer dem auch bei mir beginnenden „Wahnsinn“ und Überforderung. Dass ich auch finanziell ausgenutzt und betrogen wurde, sei nur am Rande erwähnt – betrachte ich als Lehrgeld.

Vor ca drei Monaten endete die Beziehung im beidseitigen Einverständnis, wobei auch ich sie vor die Türe setzte (gewaltfrei)
Entschuldige, dass ich hier vom Thread abweiche. Aber ich habe da eine Frage. Hatte während dieser Zeit eure Patchworkfamilie Einkommen durch den Vater?
Bitte antworte dazu meinem Thread!
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RE: §1600BGB / schwangere Ex heiratet kurz vor Entbindung - von Das Nerdliche Orakel - 02-11-2014, 09:52

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