18-05-2015, 13:47
Punkt 1 und 3 ist sicher kein Fehler, aber Punkt 2 wird sicher damit beantwortet werden, dass die Verfahrensbeiständin nicht beim Gericht angestellt ist (höchstens beauftragt) und damit auch nicht per Dienstaufsichtsbeschwerde gerügt werden kann. Da würde ich mir die Schreibarbeit sparen.