28-04-2015, 08:30
Hatte mal einen Termin, wo ich mündlich mit der Einvernahme meines Kindes konfrontiert wurde. Erst drei Wochen nach dem Vergleich wurde mir dann das tatsächliche Protokoll der Einvernahme zugestellt.
Wusste das nicht und Anwältin hatte es nicht moniert.
Demnächst laufe ich wieder in eine derartige Situation. Da werde ich gleich zu Beginn der Verhandlung um Übergabe der Protokolle der Einvernahmen und um neue Schriftsatzfrist bitten. Ggf. Übermittle ich diesen Antrag vorab per Fax und bringe die Originale mit.
Überrumpelung wird immer gerne angewandt, um die Parteien zu einem Vergleich zu zwingen.
Letztlich gilt das auch für Anhörungen durch Beistände und Jugendamt.
Viel Glück !
Wusste das nicht und Anwältin hatte es nicht moniert.
Demnächst laufe ich wieder in eine derartige Situation. Da werde ich gleich zu Beginn der Verhandlung um Übergabe der Protokolle der Einvernahmen und um neue Schriftsatzfrist bitten. Ggf. Übermittle ich diesen Antrag vorab per Fax und bringe die Originale mit.
Überrumpelung wird immer gerne angewandt, um die Parteien zu einem Vergleich zu zwingen.
Letztlich gilt das auch für Anhörungen durch Beistände und Jugendamt.
Viel Glück !
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)