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Beschwerde beim OLG wegen zusammengestrichener Umgangsregelung
#65
Natürlich kannst du widersprechen. Aber das wird ausser einer Schwächung deiner Position nichts bringen. Du warst es, der das OLG angerufen hat und nun widersprichst du, dass das OLG gründlich arbeitet und auch das Kind hören will? So wird das rauskommen.
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RE: Beschwerde beim OLG wegen zusammengestrichener Umgangsregelung - von p__ - 21-04-2015, 13:00

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