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Beschwerde beim OLG wegen zusammengestrichener Umgangsregelung
#64
Anwalt meinte die einzige Möglichkeit wäre den Beschwerdeantrag zurück zu ziehen, um meiner Tochter den Mist zu ersparen.
Mein Gott die wissen doch, dass die Kleine nun bei der KM ist und welcher Gehirnwäsche die dort unterzogen wird.
Soll dies ein Schauprozess werden?
Ich überlege dem Antrag auf Anhörung als Sorgeberechtigter zu widersprechen. Bin um 17 Uhr heute beim Anwalt. Dem Kindeswillen wird doch erst ab ungefähr 12 Jahren Rechnung getragen. Wozu wollen die dann erneut ein 6 jähriges Kind anhören? Das ist Missbrauch einer Schutzbefohlenen.
Sorry aber im Moment bin ich ziemlich durch den Wind.
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RE: Beschwerde beim OLG wegen zusammengestrichener Umgangsregelung - von Avatar - 21-04-2015, 12:54

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