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Beschwerde beim OLG wegen zusammengestrichener Umgangsregelung
#36
(24-10-2014, 20:38)Avatar schrieb: Ja wahrscheinlich hast du leider Recht. Traurig aber wahr.
Ich würde niemals bei Dritten Geld für mein Kind verlangen, um die Kleine durchs Leben zu bringen.

Bei Deinem Einkommen auch nicht gerade schwierig.

Das Einkommen von Exelchen dürfte da schon um einiges niedriger liegen. Wenn sie überhaupt welches hat.

Es haben aber auch nicht alle Väter Dein Einkommen und müssen, wenn sie die Rechte des Kindes auf Umgang wahr nehmen wollen, auf staatliche Hilfe zurück greifen.


LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Beschwerde beim OLG wegen zusammengestrichener Umgangsregelung - von Camper1955 - 25-10-2014, 12:03

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