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Beschwerde beim OLG wegen zusammengestrichener Umgangsregelung
#34
(24-10-2014, 13:53)Avatar schrieb: Der Input von Camper hat mich aber ziemlich nachdenklich gemacht. Gehe mittlerweile auch davon aus, dass genau diese Gedankengänge einen enormen Einfluss haben.
Wäre ich nie darauf gekommen. Wie kann man nur so gierig und billig sein. Schon krass. Armes Kind

Bei (fast) jedem Verfahren geht es ausschließlich ums Geld.

Umgangsrecht wird nur vorgeschoben.

Das Familiengericht weiß, dass von Der Kindesmutter relativ wenig zu holen ist. Schlimmstenfalls muss der Staat auch noch die Umgangskosten für Exelchen bezahlen, wenn Du mit Deinem Ansinnen durch kommst und Exelchen beim Jobcenter oder beim Sozialamt Umgangskosten für sich reklamiert.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Beschwerde beim OLG wegen zusammengestrichener Umgangsregelung - von Camper1955 - 24-10-2014, 17:22

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