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Beschwerde beim OLG wegen zusammengestrichener Umgangsregelung
#27
Moin,

ich habe Deine Beiträge gelesen und verstehe Deinen derzeitigen (emotionalen) Zustand. Man fühlt sich irgendwie völlig ausgeliefert gegenüber diesem absurdem System, dem es niemals wirklich um das so genannte Kindeswohl geht. Du wirkst daher irgendwie trotzig und viel zu emotional. Die Dienstaufsichtsbeschwerden, Dein (derzeit sinnloser) Verweis auf den EGMR sowie Verstöße des Richters gegen die StPO weisen darauf hin.
Das ist ja irgendwie verständlich, aber nicht zielführend und vergeudete Energie.

(22-10-2014, 15:45)Avatar schrieb: Ich hab die ganze Verhandlung auf band,
Ich nehme an, Du hast heimlich aufgenommen und weisst, dass das rechtswidrig war ? Beziehe Dich daher niemals auf diesen Mitschnitt, nutze den höchstens als Gedächtnisstütze !!
Falsche bzw. unvollständige Protokollierung sind im Familienrecht völlig normal und jedem Betroffenem hier im Forum bekannt. Dagegen vorzugehen ist vergeudete Zeit und interssiert das OLG auch überhaupt nicht. Allein die Entscheidungsbegründung der massiven Umgangsbeschränkung ist von Interesse.

(22-10-2014, 15:45)Avatar schrieb: Mein Anwalt sagt wir brauchen ein Sachverständigengutachten. Geht seiner Meinung nach nicht anders.
Die Chancen eines für Dich positiven Gutachtens sind Dir vermutlich bekannt ... Ich würde daher keinesfalls selbst ein solches beantragen - wenn das OLG meint, ein Gutachten zu benötigen, wird es schon von selbst damit kommen. Aber soweit ist es noch gar nicht.
Und vergiss nicht, dass Du das JA hinter Dir hast ! Dieses eher seltene Glück haben die wenigsten Väter ...

(22-10-2014, 19:27)Avatar schrieb: Dann helft mir doch bitte mal welche Argumente ich benennen soll. PAS weil dies eine beginnende Entfremdung ist.
Obgleich ich fast alle Beiträge von @Skipper für geschwätzig halte, hat er mit Beitrag #19 Recht.
Wer mit dem PAS-Begriff argumentieren will, sollte schon sicher sein, dass der Richter ein sehr, sehr fortschrittlicher Vertreter im deutschem Familienrecht ist ...
Ich persönlich würde diesen Begriff unbedingt vermeiden, ebenso wie konkrete - wenn auch zutreffende - Fakten bezügl. dem Fehlverhalten der KM. Orientiere Dich ausschließlich auf das Kind.
Kontinuität und der vor dem AG geäußerte Kindeswille sind da die Richtung.

(22-10-2014, 19:27)Avatar schrieb: Die VB schlägt nun ein Wechselmodell Anfang 2015 vor.
Gehe ich nicht drauf ein.
Genau das meinte ich mit trotzig ...
Selbst wenn Du darin nur taktisches Verhalten erkennst, musst Du selbstverständlich darauf eingehen und Dich jederzeit (!) freudig gesprächsbereit zeigen.
Jegliche Verweigerung (auch gegenüber der KM) wird Dir negativ auf die Füße fallen. Schnell wirst Du so als nicht ernst zu nehmender Querulant eingeordnet.

(22-10-2014, 17:02)Avatar schrieb: Entweder hat sie mittlerweile mitbekommen, dass das OLG mit im Boot ist
Verstehe ich nicht - natürlich erhält die KM eine Abschrift Deiner Beschwerde.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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RE: Beschwerde beim OLG wegen zusammengestrichener Umgangsregelung - von Pistachio 00 - 23-10-2014, 13:14

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