Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Pfändung durch beglaubigte vollstreckbare Ausfertigung ?
#4
Die Urschrift bleibt bei dem ausstellenden Urkundsbeamten, d.h. beim JA im Tresor. Bzw. beim Notar.

Dein Sohn hat dir doch die "1. vollstreckbare Ausfertigung" ausgehändigt. Damit hat sich das alles erledigt und es kann nicht mehr vollstreckt werden. Diese erhält man auch bei anderen Pfändungen vom Gläubiger, bzw. Gereichtsvollzieher, wenn man alles bezahlt hat. Sollte doch jemande mit später erstellten "vollstreckbaren Ausfertigung" kommen, kannst du ihm diese "erste" vorzeigen und die Herausgabe verlangen und es hat sich erledigt.

"Beglaubigte Abschriften" haben nur informatorischen Charakter.

Sinnvollerweise solltest du diese erste Ausfertigung dennoch fett mit "ungültig" überschreiben oder lochen, so wie man auch Pässe, Bankkarten, etc. entwertert.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Pfändung durch beglaubigte vollstreckbare Ausfertigung ? - von sorglos - 21-10-2014, 15:40

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Wo liegt der vollstreckbare Titel? sponti68 3 1.434 12-11-2021, 17:28
Letzter Beitrag: sponti68
  KU Pfändung durch Jobcenter / Arbeitsagentur Inkasso-Service Recklingen Zahlesel_RUS 18 7.896 23-02-2021, 09:13
Letzter Beitrag: Zahlesel_RUS
  Titel=beglaubigte Abschrift? Einszweidrei 19 5.995 08-11-2019, 14:47
Letzter Beitrag: Arminius
  Beglaubigte Sorgerechtsurkunde ändern? JonDon 2 3.196 20-04-2015, 11:10
Letzter Beitrag: JonDon

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste